
Pflegekasse: Was zahlt sie für 24-Stunden-Pflege?
21. Juli 2026
Ist 24-Stunden-Pflege legal? Klar erklärt
23. Juli 2026Eine legal organisierte 24-Stunden-Pflege zuhause kostet über ein Entsendemodell realistisch 2.900 bis 3.800 Euro pro Monat (zzgl. Kost, Logis und ggf. Reisekosten). Die genaue Höhe richtet sich vor allem nach den Sprachkenntnissen, dem Pflegebedarf und dem Aufwand für die Nachtbetreuung. Durch staatliche Hilfen sinkt die tatsächliche Eigenbelastung jedoch spürbar: Das Pflegegeld (Pflegegrad 2–5) steuert monatlich 347 bis 990 Euro bei, ergänzt durch flexible Budgets wie die Verhinderungspflege. Zudem lassen sich 20 % der Kosten (max. 4.000 Euro/Jahr) als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen. Unterm Strich verbleibt nach allen Abzügen eine deutlich reduzierte Netto-Belastung für eine rechtssichere Betreuung im eigenen Zuhause.
Die Frage „Was kostet eine 24 Stunden Pflege zuhause wirklich?“ lässt sich für eine legal organisierte, im Haushalt lebende Betreuungskraft meist mit etwa 2.900 bis 3.800 Euro pro Monat beantworten. Der genaue Betrag hängt vor allem von Deutschkenntnissen, Pflege- und Betreuungsbedarf, Erfahrung der Kraft sowie dem gewünschten Einsatzmodell ab. Leistungen der Pflegekasse und steuerliche Entlastungen können die tatsächliche Belastung der Familie spürbar senken.
Wenn die eigene Mutter nachts nicht mehr sicher allein zur Toilette kommt, der Vater Mahlzeiten vergisst oder ein Ehepartner nach einem Krankenhausaufenthalt dauerhaft Unterstützung braucht, ist die Kostenfrage selten nur eine Rechenaufgabe. Es geht auch darum, ob das vertraute Zuhause erhalten bleiben kann – und ob Angehörige wieder Zeit zum Durchatmen bekommen.
Eine sogenannte 24-Stunden-Pflege kann genau dafür eine tragfähige Lösung sein. Voraussetzung ist, dass die Betreuung ehrlich geplant wird: mit klaren Aufgaben, geregelten Arbeitszeiten, ausreichenden Pausen und einer rechtssicheren Organisation.
Was kostet 24 Stunden Pflege zuhause pro Monat?
Für die häusliche Betreuung durch eine osteuropäische Betreuungskraft im Entsendemodell sollten Familien realistisch mit monatlichen Gesamtkosten von rund 2.900 bis 3.300 Euro rechnen.
Steigt der Aufwand, liegen die Kosten eher bei 3.000 bis 3.500 Euro oder darüber. Das gilt etwa, wenn die betreute Person nachts regelmäßig Hilfe benötigt, an Demenz erkrankt ist, kaum mobil ist, zwei Personen im Haushalt Unterstützung brauchen oder besonders gute Deutschkenntnisse gewünscht sind. Auch examinierte Vorerfahrungen, Raucherwunsch oder -ausschluss, ein Führerschein sowie kurzfristige Einsatzstarts können den Preis beeinflussen.
Wichtig ist die Frage, was im Monatspreis enthalten ist. Eine transparente Pauschale sollte die Vergütung der Betreuungskraft über ihren ausländischen Arbeitgeber, Sozialabgaben, Organisation, Vermittlung und die laufende Begleitung klar ausweisen. Hinzu kommen in vielen Haushalten Kost und Logis für die Betreuungskraft sowie gegebenenfalls Reisekosten. Familien sollten vor Vertragsabschluss schriftlich prüfen, welche Positionen bereits enthalten sind und welche zusätzlich anfallen können.
Ein auffallend niedriger Preis ist kein automatischer Vorteil. Wenn Sozialversicherung, Entsendung, Vertretung oder Erreichbarkeit nicht sauber geregelt sind, kann eine vermeintlich günstige Betreuung später teuer und belastend werden.
Warum „24 Stunden“ nicht 24 Stunden Arbeit bedeutet
Der Begriff 24-Stunden-Pflege ist im Alltag verständlich, aber rechtlich ungenau. Gemeint ist normalerweise eine Betreuungskraft, die im Haushalt wohnt und damit im Tagesablauf präsent ist. Sie kann bei Haushalt, Mahlzeiten, Struktur, Begleitung, Aktivierung und Teilen der Grundpflege unterstützen. Eine einzelne Person darf jedoch nicht rund um die Uhr arbeiten oder dauerhaft ohne echte Ruhezeit auf Abruf sein.
In einer fairen Planung werden konkrete Arbeitszeiten, freie Zeiten und Pausen vereinbart. Als Orientierung werden häufig etwa 40 Wochenstunden aktiver Einsatz geplant. Wie diese Stunden über den Tag verteilt werden, muss zur Lebenssituation passen. Wer nachts mehrmals Hilfe braucht oder eine lückenlose Nachtwache benötigt, braucht meist zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst, Angehörige, technische Unterstützung oder ein Betreuungskonzept mit mehreren Kräften.
Auch medizinische Behandlungspflege gehört nicht automatisch zum Aufgabenbereich einer Betreuungskraft. Insulininjektionen, Versorgung komplexer Wunden, Medikamentengaben nach ärztlicher Verordnung oder medizinische Tätigkeiten übernimmt in der Regel ein ambulanter Pflegedienst. Diese klare Abgrenzung schützt die betreute Person, die Betreuungskraft und die Familie.
Welche Leistungen erhöhen oder senken die Kosten?
Nicht jede Familie braucht dieselbe Unterstützung. Bei einer Person, die körperlich noch recht mobil ist, aber wegen beginnender Demenz nicht allein bleiben sollte, liegt der Schwerpunkt oft auf Sicherheit, Tagesstruktur und Gesellschaft. Das kann günstiger sein als eine Betreuung, bei der tägliches An- und Auskleiden, Transfers, intensive Hilfe bei der Körperpflege und häufige Nachtunterbrechungen erforderlich sind.
Besonders preisrelevant sind die Sprachkenntnisse. Gute Deutschkenntnisse erleichtern Gespräche mit Arztpraxen, Pflegediensten und Angehörigen und können gerade bei Demenz beruhigend wirken. Sie führen aber meist zu höheren Kosten. Ebenso steigt der Aufwand, wenn eine Betreuungskraft einen Führerschein benötigt, regelmäßig mit dem Auto fahren soll oder ein sofortiger Wechsel innerhalb weniger Tage erforderlich ist.
Ein weiterer Punkt ist die Rotation. Viele Betreuungskräfte arbeiten mehrere Wochen im Haushalt und werden anschließend von einer anderen Kraft abgelöst. Ein Wechsel nach etwa sechs bis acht Wochen ist verbreitet, kann aber individuell anders geplant werden. Gute Organisation sorgt dafür, dass die Übergabe gelingt und nicht bei jedem Wechsel alle Routinen von vorn erklärt werden müssen.
So reduzieren Pflegekasse und Steuer die Eigenbelastung
Ab Pflegegrad 2 erhalten Pflegebedürftige bei häuslicher Pflege Pflegegeld. Seit 2025 beträgt es monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Dieses Pflegegeld kann grundsätzlich zur Finanzierung einer im Haushalt lebenden Betreuungskraft eingesetzt werden, sofern die Voraussetzungen der häuslichen Pflege erfüllt sind.
Zusätzlich steht Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege ein Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich zu. Er lässt sich jedoch nicht pauschal mit der Rechnung einer Betreuungskraft verrechnen. Er ist an zugelassene oder nach Landesrecht anerkannte Angebote gebunden, beispielsweise an bestimmte Unterstützungsleistungen oder einen ambulanten Dienst. Eine vorherige Klärung mit Pflegekasse oder Beratungsstelle verhindert enttäuschte Erwartungen.
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gibt es seit Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Ob und in welcher Höhe er im konkreten Betreuungsmodell genutzt werden kann, hängt von der Leistungsart, dem Pflegegrad und der Abrechnung ab. Hier lohnt sich eine individuelle Prüfung, statt den Betrag fest in die monatliche Kalkulation einzurechnen.
Steuerlich können haushaltsnahe Dienstleistungen ebenfalls entlasten. Anerkannt werden grundsätzlich 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 4.000 Euro Steuerermäßigung pro Jahr. Voraussetzung sind unter anderem eine nachvollziehbare Rechnung und die unbare Zahlung. Ob alle Kosten einer konkreten Rechnung absetzbar sind, sollte im Zweifel mit Steuerberatung oder Finanzamt geklärt werden.
Ein Beispiel macht die Größenordnung greifbar: Kostet die Betreuung 3.100 Euro monatlich und besteht Pflegegrad 3, reduziert das Pflegegeld von 599 Euro die laufende Belastung rechnerisch auf 2.501 Euro monatlich. Der mögliche Steuervorteil kommt erst später über die Einkommensteuererklärung hinzu. Ambulante Pflegeleistungen oder weitere Hilfen können daneben notwendig sein und eigene Kosten verursachen.
Legal beschäftigt: Was Familien prüfen sollten
Bei einer legalen Entsendung ist die Betreuungskraft bei einem Dienstleister in ihrem Heimatland angestellt und für den Einsatz nach Deutschland entsandt. Die A1-Bescheinigung belegt dabei, dass die Sozialversicherung im Entsendestaat besteht. Sie ist ein wesentlicher Nachweis, aber kein Ersatz für eine insgesamt saubere Vertrags- und Einsatzgestaltung.
Familien sollten darauf achten, dass der Vertrag verständlich erklärt, wer Arbeitgeber ist, welche Leistungen vereinbart sind, wie An- und Abreise geregelt werden und wer bei Konflikten oder Ausfällen unterstützt. Ebenso gehören Arbeitszeit, Ruhezeit und freie Tage offen auf den Tisch. Eine seriöse Organisation verspricht keine Betreuungskraft, die 24 Stunden täglich arbeitet.
Gerade im Raum Göppingen, Ulm/Neu-Ulm, Stuttgart, Esslingen, Tübingen oder Reutlingen kann ein regionaler Ansprechpartner viel Druck aus einer angespannten Situation nehmen. Die pflegeFAIRmittler® begleiten von der Bedarfsanalyse über die Auswahl und Anreise bis zur laufenden Abstimmung persönlich. Kompetent. Zuverlässig. Schnell. Legal.
Fragen, die Angehörige vor der Entscheidung stellen
Wie viel kostet 24-Stunden-Pflege in Baden-Württemberg?
Die Region allein bestimmt den Preis meist nicht. Für eine legal entsandte, im Haushalt lebende Betreuungskraft sind auch in Baden-Württemberg monatlich etwa 2.500 bis 3.500 Euro realistisch. Entscheidend sind vor allem Bedarf, Sprachkenntnisse, Erfahrung und die Frage, ob zusätzliche Unterstützung in der Nacht nötig ist.
Zahlt die Pflegekasse eine 24-Stunden-Betreuung?
Die Pflegekasse zahlt in der Regel keine vollständige Rund-um-die-Uhr-Betreuung als einzelne Leistung. Das Pflegegeld kann jedoch bei Pflegegrad 2 bis 5 zur Finanzierung genutzt werden. Hinzu kommen je nach Situation Entlastungsbetrag, Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes oder Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
Reicht eine Betreuungskraft bei Demenz aus?
Bei leichter bis mittlerer Demenz kann eine im Haushalt lebende Betreuungskraft sehr wirksam entlasten, weil sie Struktur, Ansprache und Orientierung im Alltag bietet. Bei ausgeprägter Unruhe in der Nacht, Weglauftendenz oder hohem medizinischem Bedarf reicht eine einzelne Kraft aber oft nicht aus. Dann braucht es ein ergänzendes Sicherheits- und Pflegekonzept.
Muss die Betreuungskraft ein eigenes Zimmer haben?
Ja. Für ein respektvolles und praktikables Zusammenleben braucht die Betreuungskraft ein eigenes, abschließbares Zimmer sowie Zugang zu Bad und Küche. Nur so sind Rückzug, Pausen und die gesetzlich erforderlichen Ruhezeiten im Alltag tatsächlich möglich.
Eine gute Lösung entsteht nicht dadurch, dass möglichst viele Stunden auf eine Person verteilt werden. Sie entsteht, wenn der Alltag des pflegebedürftigen Menschen ehrlich betrachtet wird und Betreuung, Pflege und Entlastung der Angehörigen verlässlich zusammenpassen.






