
Auf die Einstufung des Pflegegrads vorbereiten – So gelingt die Begutachtung
29. Oktober 2025
Impfung gegen das Coronavirus – auch für sog. „24h-Pflegekräfte“?
29. Oktober 2025🩺 Pflegegeld 2025 & Entlastungsbetrag:
So finanzieren Sie eine osteuropäische Pflegehilfe
Die Kosten für eine sog. 24-Stunden-Pflege durch eine osteuropäische Betreuungskraft können schnell mehrere tausend Euro betragen. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil – doch mit Pflegegeld, Entlastungsbetrag und weiteren Pflegeleistungen lassen sich die Ausgaben deutlich senken.
💶 Was ist das Pflegegeld?
Das Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegeversicherung für Personen, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden. Es wird ab Pflegegrad 2 gezahlt und kann flexibel verwendet werden – zum Beispiel zur Vergütung von Angehörigen oder einer legal beschäftigten osteuropäischen Pflegehilfe.
Pflegebedürftige haben damit die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, von wem und in welcher Form sie betreut werden möchten.
📊 Pflegegeld 2025 – aktuelle Beträge
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad. Seit 2025 gelten folgende monatliche Beträge:
| Pflegegrad | Pflegegeld 2025 (monatlich) |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Hinweis: Pflegegrad 1 berechtigt nicht zum Pflegegeld, aber zum Entlastungsbetrag in Höhe von 131 €.
🧹 Entlastungsbetrag 2025: 131 € monatlich für Alltagshilfen
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Entlastungsbetrag 131 € pro Monat für alle Pflegegrade (1–5).
Er dient dazu, Pflegebedürftige im Alltag zu entlasten und Angehörige zu unterstützen.
Finanzieren lassen sich damit unter anderem:
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Haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Reinigung, Kochen, Einkäufe)
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Betreuungsangebote und Alltagsbegleitung
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Teilstationäre Pflegeangebote (Tages- oder Nachtpflege)
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Anerkannte Entlastungsdienste
Tipp: Nicht verbrauchte Entlastungsbeträge können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
📝 Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt
Ein anerkannter Pflegegrad ist Voraussetzung, um Pflegegeld oder den Entlastungsbetrag zu erhalten.
So läuft der Antrag ab:
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Antrag stellen: Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse formlos per Telefon, Brief oder E-Mail.
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Begutachtung: Der Medizinische Dienst (MD) prüft den tatsächlichen Pflegebedarf.
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Fristen: Die Entscheidung über den Pflegegrad muss spätestens 25 Arbeitstage nach Antragstellung erfolgen.
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Vorbereitung: Ein Pflegetagebuch hilft, den täglichen Aufwand realistisch zu dokumentieren.
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Beratung: Die Pflegekasse bietet innerhalb von zwei Wochen eine kostenlose Pflegeberatung an.
Tipp: Verwenden Sie in Ihrem Antrag den Satz „Ich stelle einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse.“ Das beschleunigt die Bearbeitung.
📬 Pflegegeld beantragen – einfach und formlos
Nach der Einstufung in einen Pflegegrad kann das Pflegegeld telefonisch, schriftlich oder digital bei der Pflegekasse beantragt werden.
Wenn der Pflegebedürftige dazu nicht in der Lage ist, kann eine bevollmächtigte Person den Antrag stellvertretend übernehmen.
♿ Pflegegeld für Menschen mit Behinderung
Der Grad der Behinderung (GdB) allein begründet keinen Anspruch auf Pflegegeld. Entscheidend ist die Pflegebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI).
Menschen mit Behinderung können jederzeit eine Pflegegradeinstufung beantragen.
🔄 Zusätzliche Leistungen: Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege 2025
Neben dem Pflegegeld stehen weitere Budgets zur Verfügung, um Betreuungskosten zu decken:
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Verhinderungspflege: Wenn eine Pflegeperson ausfällt, zahlt die Pflegekasse bis zu 1.612 € jährlich.
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Kurzzeitpflege: Ergänzend können 50 % der Kurzzeitpflege-Leistung (887 €) auf die Verhinderungspflege übertragen werden.
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Ab Juli 2025: Beide Leistungen werden zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € zusammengelegt, das flexibel einsetzbar ist – zum Beispiel für eine Ersatzpflegekraft oder osteuropäische Betreuung.
⚖️ Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung
Pflegegeld kann mit Pflegesachleistungen kombiniert werden. Wird ein Teil der Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen, wird das Pflegegeld anteilig weitergezahlt.
Dieses Modell wird auch Kombinationsleistung genannt und ermöglicht individuelle Betreuungslösungen.
💰 Steuerliche Vorteile für Pflegehaushalte
Pflegehaushalte können steuerliche Entlastungen geltend machen:
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Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % der Kosten (max. 4.000 € pro Jahr) können von der Steuer abgesetzt werden.
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Außergewöhnliche Belastungen: Pflegekosten können zusätzlich geltend gemacht werden, wenn eine anerkannte Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Tipp: Bewahren Sie Rechnungen und Nachweise sorgfältig auf, um die Ausgaben steuerlich abzusetzen.
❓ FAQ: Häufige Fragen zu Pflegegeld & Entlastungsbetrag 2025
Kann ich das Pflegegeld vollständig für eine osteuropäische Betreuungskraft nutzen?
Ja, sofern die Beschäftigung legal erfolgt – etwa über das Entsendemodell oder einen anerkannten Dienstleistungsvertrag. Wichtig ist, dass die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2025?
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € monatlich für alle Pflegegrade (1–5) und kann für anerkannte Entlastungsleistungen eingesetzt werden.
Was ändert sich ab Juli 2025 bei der Verhinderungspflege?
Die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 € zusammengelegt, das flexibel genutzt werden kann.
Kann ich Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren?
Ja. Wird ein Teil der Pflege durch einen Pflegedienst übernommen, wird das Pflegegeld anteilig weitergezahlt.
🧾 Fazit: Pflegegeld gezielt für osteuropäische Pflegekräfte einsetzen
Das Pflegegeld 2025 bietet Pflegebedürftigen mehr Flexibilität. Zusammen mit dem Entlastungsbetrag (131 €) und der neuen Verhinderungspflege-Regelung können Familien die Kosten einer osteuropäischen Pflegekraft deutlich senken – und zugleich die häusliche Betreuung langfristig sichern.
💬 Kostenlose Beratung
Sie möchten wissen, wie Sie Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege optimal kombinieren können?
Lassen Sie sich unverbindlich beraten – wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und Auswahl einer passenden osteuropäischen Betreuungskraft.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe von KI (GPT-5) redaktionell erstellt, von einem Menschen geprüft und gemäß den Google-Richtlinien für hilfreiche, menschenzentrierte Inhalte optimiert.


