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24 Stunden Pflege Kostenrechner

Mit dem 24 Stunden Pflege Kostenrechner verschaffen Sie sich mit wenigen Klicks einen ersten, unverbindlichen Überblick über die monatlichen Kosten einer 24-Stunden-Betreuung.

Pflegegeld nach Pflegegrad (Stand 2026)
PflegegradPflegegeld pro Monat
Pflegegrad 1kein Anspruch auf Pflegegeld
Pflegegrad 2347 €
Pflegegrad 3599 €
Pflegegrad 4800 €
Pflegegrad 5990 €

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Übersicht "Leistungsbeträge 2025" (Stand 22.07.2025, unverändert gültig bis mindestens 31.12.2027). Zusätzlich stehen allen Pflegegraden 131 €/Monat Entlastungsbetrag sowie – ab Pflegegrad 2 – bis zu 3.539 €/Jahr für Verhinderungs-/Kurzzeitpflege zur Verfügung (beides als Kostenerstattung, keine Barauszahlung).

Pflegebedürftige Person(en) auswählen
Was hier mit "pflegebedürftig" gemeint ist: Unsere Betreuungskräfte aus Osteuropa unterstützen bei der hauswirtschaftlichen und grundpflegerischen Versorgung – also im Alltag, im Haushalt und bei der Grundpflege. Nicht gemeint ist die Heil- und Behandlungspflege durch examinierte Pflegefachkräfte (z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe, Verbandswechsel) – das dürfen und wollen unsere Betreuungskräfte nicht leisten. Wird zusätzlich Behandlungspflege benötigt, kombinieren wir die 24-Stunden-Betreuung mit einem ambulanten Pflegedienst.
⚠️ Ohne Pflegegrad entfallen wichtige Refinanzierungsquellen vollständig: Pflegegeld, Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege und der Entlastungsbetrag stehen dann nicht zur Verfügung. Eine Begutachtung durch die Pflegekasse lohnt sich in den allermeisten Fällen – sprechen Sie uns gerne an, wir unterstützen Sie dabei.
Heute zählt die Erfahrung der Betreuungskraft mehr als die Sprachkenntnisse – die Preisunterschiede sind daher geringer als früher.
Die Anzahl der Nachteinsätze ist keine feste Größe – sie kann von Nacht zu Nacht unterschiedlich sein. Die Angabe hier ist ein realistischer Durchschnittswert für Ihre monatliche Kalkulation.
⚠️ Bei mehr als drei Einsätzen pro Nacht ist eine individuelle Absprache nötig: Eine einzelne Betreuungskraft kann das neben dem Tageseinsatz in der Regel nicht mehr leisten. Bitte sprechen Sie uns direkt an.
+100€
Dieser Zuschlag ist mit Bedacht zu wählen: Betreuungskräfte mit Führerschein, die zusätzlich bereit sind, in Deutschland zu fahren, sind seltener verfügbar – das Angebot passender Kräfte sinkt dadurch spürbar. Bei nur gelegentlichen Fahrten kann ein Taxi oder ein ärztlich verordneter Fahrdienst oft die günstigere Lösung sein.
Ohne eigenen Pflegegrad wird stattdessen automatisch ein Zuschlag für die hauswirtschaftliche Mitversorgung (ohne Pflege) berechnet.
Eine Betreuungskraft betreut beide Personen im Haushalt – die Sprachkenntnisse werden daher nur einmal bei Person 1 festgelegt.
⚠️ Bei mehr als drei Einsätzen pro Nacht ist eine individuelle Absprache nötig: Eine einzelne Betreuungskraft kann das neben dem Tageseinsatz in der Regel nicht mehr leisten. Bitte sprechen Sie uns direkt an.
⚠️ Durch die Kombination der Nachteinsätze von Person 1 und Person 2 entstehen in Summe voraussichtlich mehr als drei Einsätze pro Nacht. Auch das bedarf einer individuellen Absprache: Eine einzelne Betreuungskraft kann das neben dem Tageseinsatz in der Regel nicht mehr leisten. Der Nachtzuschlag von Person 2 wird deshalb nicht automatisch mit eingerechnet. Bitte sprechen Sie uns direkt an.
+100€
Es gibt nur eine Betreuungskraft im Haushalt – der Führerschein-Zuschlag wird daher nur einmal bei Person 1 festgelegt.
Steuervorteil
−333€ / Monat
💡 Hinweis: Der Betrag von maximal 4.000€ bezieht sich auf die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG). Pflegebedürftige oder deren Angehörige können 20% von bis zu 20.000€ an Kosten direkt von der Steuerschuld abziehen – das ergibt maximal 4.000€ pro Jahr bzw. 333€ pro Monat. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater beraten.
Kostenübersicht

Monatliche Kosten (brutto)

2.900€

Ihre Pflegekassen-Leistung

0€

Ihr Eigenanteil (netto)

2.900€
PositionPersonBetrag
Eigenanteil pro Monat2.900€
Hinweis zur Kombinationsleistung: Die Berechnung geht davon aus, dass ausschließlich Pflegegeld genutzt wird (üblich bei selbstorganisierter Betreuung durch eine Betreuungskraft). Nehmen Sie zusätzlich ambulante Pflegesachleistungen in Anspruch (z. B. Grundpflege durch einen Pflegedienst), reduziert sich Ihr Pflegegeld anteilig entsprechend dem genutzten Sachleistungsanteil (Kombinationsleistung, § 38 SGB XI). Sprechen Sie uns oder Ihre Pflegekasse an, um die für Sie optimale Kombination zu ermitteln.
Enthält ausschließlich Pflegegeld je Person – Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel-Pauschale und Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege werden weiter unten unter "Weitere Pflegekassen-Leistungen" gesondert aufgeführt, da sie nicht auf dieselbe Weise direkt den Preis der Betreuungskraft mindern. Stand der Leistungsbeträge: 2026 (Bundesgesundheitsministerium). Alle Angaben ohne Gewähr.
Zu den Reisekosten selbst: Über 80% unserer Partneragenturen kalkulieren die Reisekosten der Betreuungskraft bereits in der Monatspauschale mit ein – in diesem Fall entstehen dafür keine gesonderten Kosten. Bei einem kleinen Teil der Agenturen ist das nicht der Fall; sprechen Sie uns bei Interesse an einer konkreten Agentur gerne darauf an.
Weitere Pflegekassen-Leistungen
Diese Leistungen unterscheiden sich grundlegend darin, ob das Geld bar bei Ihnen ankommt oder nicht – deshalb sind sie hier bewusst getrennt und nicht automatisch oben in den Eigenanteil eingerechnet.
Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege
bis zu 3.539€ pro Jahr und Person, ab Pflegegrad 2
Seit der Pflegereform (1. Juli 2025) sind Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539€ je pflegebedürftiger Person zusammengelegt – flexibel nutzbar für beide Zwecke, z. B. wenn die reguläre Betreuungskraft ausfällt oder Urlaub hat. Das Budget steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung; die frühere Wartezeit von 6 Monaten Pflegegeldbezug entfällt seither. Anders als Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel wird diese Leistung in den meisten Fällen direkt an Sie ausgezahlt – eine echte Refinanzierungsquelle, die wir daher als Regelfall bereits standardmäßig unten mit einrechnen. Falls die Pflegekasse dies in Ihrem Fall ablehnt oder Sie das Budget nicht in Anspruch nehmen möchten, können Sie es unten einfach abwählen.
−295€ / Monat
Entlastungsbetrag
131€ pro Monat, ab Pflegegrad 1
Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt. Er funktioniert nach dem Kostenerstattungsprinzip: Ein staatlich anerkanntes Alltagsunterstützungsangebot rechnet die Leistung direkt mit der Pflegekasse ab (die Anerkennung regelt jedes Bundesland unterschiedlich). Er mindert daher nicht direkt den Preis der Betreuungskraft, kann aber parallel für ergänzende Unterstützungsleistungen genutzt werden. Wichtig: Anders als Pflegegeld und Pflegesachleistungen steht der Entlastungsbetrag bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung.
Pflegehilfsmittel-Pauschale
42€ pro Monat, alle Pflegegrade
Auch diese Pauschale wird nicht als Geldbetrag ausgezahlt, sondern als Sachleistung: Verbrauchsmaterial wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen wird direkt von einem Vertragspartner geliefert und mit der Pflegekasse abgerechnet. Würde man diesen Betrag trotzdem als Refinanzierung anrechnen, müsste man ehrlicherweise auch die entsprechenden Kosten für dieses Verbrauchsmaterial oben zu den Bruttokosten hinzurechnen – deshalb bleibt er hier informativ und außen vor.
Hinweise
Pflegegrad-Einstufung: Der Pflegegrad bestimmt die Höhe der Erstattungen durch die Pflegekasse. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen zu.
Pflegegeld: Wird direkt an die pflegebedürftige Person bzw. deren Angehörige ausgezahlt, wenn die Pflege selbst organisiert wird – z. B. durch eine Betreuungskraft, die nicht über einen zugelassenen Pflegedienst abrechnet.
Nicht enthalten – Kost & Logis der Betreuungskraft: Eine im Haushalt lebende Betreuungskraft verursacht zusätzliche Kosten für Verpflegung, Wasser, Abwasser, Heizung und Strom, die in der obigen Berechnung nicht enthalten sind. Als grobe Orientierung dient der amtliche Sachbezugswert für freie Verpflegung und Unterkunft: 630€/Monat (345€ Verpflegung + 285€ Unterkunft, Stand 2026). Da der Wohnraum für die Betreuungskraft in Ihrem Haushalt in der Regel bereits vorhanden ist, können Sie aber durchaus davon ausgehen, dass Ihre tatsächlichen Mehrkosten spürbar niedriger liegen als dieser pauschale, für eigenständige Mietverhältnisse kalkulierte Richtwert.
Ihre persönliche Beratung

Jede Pflegesituation ist individuell. Lassen Sie sich unverbindlich und kostenlos von uns beraten – wir melden uns zeitnah bei Ihnen. Ihre oben berechneten Werte tragen wir automatisch in das Nachrichtenfeld des Formulars unten ein, damit wir gleich informiert sind.

© 2026 die pflegeFAIRmittler® – Alle Angaben ohne Gewähr





    (*) = notwendige Angabe

    24 Stunden Pflege Kosten im Überblick

    Die Kosten einer 24 Stunden Pflege hängen von vielen individuellen Faktoren ab – vom Pflegegrad über Sprachkenntnisse bis hin zu besonderen Anforderungen wie Nachteinsätzen. Mit unserem 24 Stunden Pflege Kostenrechner erhalten Sie mit wenigen Klicks eine erste, unverbindliche und vor allem ehrliche Einschätzung Ihrer monatlichen Kosten für eine häusliche Betreuung durch eine erfahrene Betreuungskraft – inklusive Pflegegeld, Verhinderungspflege und weiterer Leistungen der Pflegekasse.

    Die Berechnung folgt dabei einer einfachen Formel: Grundpreis für die Betreuungskraft (aktuell 2.900€ monatlich) zzgl. individueller Zuschläge (z. B. für besondere Sprachkenntnisse oder Nachteinsätze), abzüglich der Ihnen zustehenden Pflegekassen-Leistungen – insbesondere Pflegegeld und anteilige Verhinderungspflege – sowie ggf. des Steuervorteils nach §35a EStG.

    Zwei Beispielrechnungen zur Orientierung (unverbindliche Richtwerte, Stand 2026, jeweils ohne weitere individuelle Zuschläge): Bei Pflegegrad 3 liegen die monatlichen Bruttokosten für die Betreuungskraft bei 2.900€; abzüglich Pflegegeld (599€) und anteiliger Verhinderungspflege (295€) verbleibt ein Eigenanteil von rund 2.006€. Bei Pflegegrad 5 sinkt der Eigenanteil durch das höhere Pflegegeld (990€) auf rund 1.615€ – nutzen Sie zusätzlich den Steuervorteil nach §35a EStG (bis zu 333€/Monat), sind es sogar nur noch rund 1.282€.

    Häufige Fragen zu den Kosten der 24-Stunden-Pflege

    Was kostet eine 24-Stunden-Pflege im Monat?

    Im Durchschnitt zwischen 2.900€ und 3.800€ brutto pro Monat für eine legal organisierte Betreuungskraft im Entsendemodell mit A1-Bescheinigung, inklusive Betreuung rund um die Uhr sowie Unterkunft & Verpflegung. Zuschläge (z. B. für Sprachkenntnisse, Nachteinsätze oder eine zweite betreute Person) können den Betrag erhöhen.

    Wie hoch ist der Eigenanteil bei 24-Stunden-Betreuung?

    Nach Abzug von Pflegegeld und anteiliger Verhinderungspflege liegt der Eigenanteil je nach Pflegegrad meist bei rund 1.615€ bis 2.258€ pro Monat. Nutzen Sie zusätzlich die Steuerermäßigung nach § 35a EStG, sinkt der Betrag um bis zu weitere 333€/Monat.

    Wie viel Pflegegeld bekomme ich bei Pflegegrad 3?

    599€ pro Monat. Bei Pflegegrad 2 sind es 347€, bei Pflegegrad 4 800€ und bei Pflegegrad 5 990€. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld (Stand 2026, Bundesgesundheitsministerium).

    Zahlt die Pflegekasse eine 24-Stunden-Betreuung?

    Eine vollständige Kostenübernahme gibt es nicht. Die Pflegekasse zahlt aber Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person sowie – ab Pflegegrad 2 – anteilig Verhinderungspflege.

    Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen (§ 35a EStG)?

    Ja. 20% der Kosten, maximal 4.000€ pro Jahr (entspricht 333€/Monat), lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuerschuld abziehen, sofern eine Rechnung vorliegt und unbar auf das Konto des Leistungserbringers gezahlt wird. Barzahlungen sind ausgeschlossen.

    Kann ich den Entlastungsbetrag für eine 24-Stunden-Kraft nutzen?

    In der Praxis meist nur eingeschränkt: Der Entlastungsbetrag (131€/Monat, alle Pflegegrade) folgt dem Kostenerstattungsprinzip und ist an anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gebunden – er lässt sich daher nicht pauschal mit der Rechnung einer selbstständigen Betreuungskraft verrechnen.

    Fachlich geprüft von Detlef Luckhardt, Dipl.-Volkswirt, jahrzehntelange Erfahrung im Bereich Ökonomie, Betriebswirtschaft, Finanzen und häuslicher Betreuung. Stand der Leistungsbeträge: 2026 (Bundesgesundheitsministerium). Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung.