24 Stunden Pflege Kostenrechner
Mit dem 24 Stunden Pflege Kostenrechner verschaffen Sie sich mit wenigen Klicks einen ersten, unverbindlichen Überblick über die monatlichen Kosten einer 24-Stunden-Betreuung.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch auf Pflegegeld |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Übersicht "Leistungsbeträge 2025" (Stand 22.07.2025, unverändert gültig bis mindestens 31.12.2027). Zusätzlich stehen allen Pflegegraden 131 €/Monat Entlastungsbetrag sowie – ab Pflegegrad 2 – bis zu 3.539 €/Jahr für Verhinderungs-/Kurzzeitpflege zur Verfügung (beides als Kostenerstattung, keine Barauszahlung).
Monatliche Kosten (brutto)
Ihre Pflegekassen-Leistung
Ihr Eigenanteil (netto)
| Position | Person | Betrag |
|---|---|---|
| Eigenanteil pro Monat | 2.900€ | |
Jede Pflegesituation ist individuell. Lassen Sie sich unverbindlich und kostenlos von uns beraten – wir melden uns zeitnah bei Ihnen. Ihre oben berechneten Werte tragen wir automatisch in das Nachrichtenfeld des Formulars unten ein, damit wir gleich informiert sind.
Die Kosten einer 24 Stunden Pflege hängen von vielen individuellen Faktoren ab – vom Pflegegrad über Sprachkenntnisse bis hin zu besonderen Anforderungen wie Nachteinsätzen. Mit unserem 24 Stunden Pflege Kostenrechner erhalten Sie mit wenigen Klicks eine erste, unverbindliche und vor allem ehrliche Einschätzung Ihrer monatlichen Kosten für eine häusliche Betreuung durch eine erfahrene Betreuungskraft – inklusive Pflegegeld, Verhinderungspflege und weiterer Leistungen der Pflegekasse. Die Berechnung folgt dabei einer einfachen Formel: Grundpreis für die Betreuungskraft (aktuell 2.900€ monatlich) zzgl. individueller Zuschläge (z. B. für besondere Sprachkenntnisse oder Nachteinsätze), abzüglich der Ihnen zustehenden Pflegekassen-Leistungen – insbesondere Pflegegeld und anteilige Verhinderungspflege – sowie ggf. des Steuervorteils nach §35a EStG. Zwei Beispielrechnungen zur Orientierung (unverbindliche Richtwerte, Stand 2026, jeweils ohne weitere individuelle Zuschläge): Bei Pflegegrad 3 liegen die monatlichen Bruttokosten für die Betreuungskraft bei 2.900€; abzüglich Pflegegeld (599€) und anteiliger Verhinderungspflege (295€) verbleibt ein Eigenanteil von rund 2.006€. Bei Pflegegrad 5 sinkt der Eigenanteil durch das höhere Pflegegeld (990€) auf rund 1.615€ – nutzen Sie zusätzlich den Steuervorteil nach §35a EStG (bis zu 333€/Monat), sind es sogar nur noch rund 1.282€. Im Durchschnitt zwischen 2.900€ und 3.800€ brutto pro Monat für eine legal organisierte Betreuungskraft im Entsendemodell mit A1-Bescheinigung, inklusive Betreuung rund um die Uhr sowie Unterkunft & Verpflegung. Zuschläge (z. B. für Sprachkenntnisse, Nachteinsätze oder eine zweite betreute Person) können den Betrag erhöhen. Nach Abzug von Pflegegeld und anteiliger Verhinderungspflege liegt der Eigenanteil je nach Pflegegrad meist bei rund 1.615€ bis 2.258€ pro Monat. Nutzen Sie zusätzlich die Steuerermäßigung nach § 35a EStG, sinkt der Betrag um bis zu weitere 333€/Monat. 599€ pro Monat. Bei Pflegegrad 2 sind es 347€, bei Pflegegrad 4 800€ und bei Pflegegrad 5 990€. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld (Stand 2026, Bundesgesundheitsministerium). Eine vollständige Kostenübernahme gibt es nicht. Die Pflegekasse zahlt aber Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person sowie – ab Pflegegrad 2 – anteilig Verhinderungspflege. Ja. 20% der Kosten, maximal 4.000€ pro Jahr (entspricht 333€/Monat), lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuerschuld abziehen, sofern eine Rechnung vorliegt und unbar auf das Konto des Leistungserbringers gezahlt wird. Barzahlungen sind ausgeschlossen. In der Praxis meist nur eingeschränkt: Der Entlastungsbetrag (131€/Monat, alle Pflegegrade) folgt dem Kostenerstattungsprinzip und ist an anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gebunden – er lässt sich daher nicht pauschal mit der Rechnung einer selbstständigen Betreuungskraft verrechnen. Fachlich geprüft von Detlef Luckhardt, Dipl.-Volkswirt, jahrzehntelange Erfahrung im Bereich Ökonomie, Betriebswirtschaft, Finanzen und häuslicher Betreuung. Stand der Leistungsbeträge: 2026 (Bundesgesundheitsministerium). Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung.24 Stunden Pflege Kosten im Überblick
Häufige Fragen zu den Kosten der 24-Stunden-Pflege
Was kostet eine 24-Stunden-Pflege im Monat?
Wie hoch ist der Eigenanteil bei 24-Stunden-Betreuung?
Wie viel Pflegegeld bekomme ich bei Pflegegrad 3?
Zahlt die Pflegekasse eine 24-Stunden-Betreuung?
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen (§ 35a EStG)?
Kann ich den Entlastungsbetrag für eine 24-Stunden-Kraft nutzen?