
Was leistet eine Betreuungskraft in der Grundpflege?
20. Juli 2026
Was kostet eine 24 Stunden Pflege zuhause wirklich?
22. Juli 2026Die Pflegekasse finanziert eine 24-Stunden-Pflege nicht als eigene, vollständige Leistung. Pflegegeld, der Entlastungsbetrag, Leistungen eines Pflegedienstes sowie das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können die monatlichen Kosten jedoch spürbar senken – vorausgesetzt, Pflegegrad, Leistungsart und rechtliche Organisation passen zusammen.
Wenn Mutter oder Vater nachts nicht mehr sicher allein sind, der Haushalt liegen bleibt und Angehörige zwischen Beruf, eigener Familie und Pflege pendeln, wird die Frage nach einer Betreuung zu Hause sehr konkret. Viele Familien hoffen dann verständlicherweise auf eine klare Zusage der Pflegekasse. Die ehrliche Antwort lautet: Es gibt Zuschüsse, aber keine pauschale Übernahme einer im Haushalt lebenden Betreuungskraft.
Gerade deshalb lohnt es sich, die Leistungen sauber auseinanderzuhalten. Wer weiß, was die Pflegekasse zahlt und was nicht, kann eine tragfähige Entscheidung treffen – ohne falsche Erwartungen und ohne rechtliche Grauzonen.
Was zahlt die Pflegekasse für 24-Stunden-Pflege?
Die Bezeichnung 24-Stunden-Pflege ist im Alltag verbreitet, beschreibt aber keine Leistung der Pflegeversicherung. Gemeint ist meist eine Betreuungskraft, die im Haushalt der pflegebedürftigen Person wohnt und bei Alltag, Haushalt, Orientierung und Grundpflege unterstützt. Die Pflegekasse überweist dafür keine eigene monatliche Pauschale an eine Entsendefirma.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 kann allerdings Pflegegeld genutzt werden. Es beträgt monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Dieses Geld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann in die Finanzierung der häuslichen Betreuung einfließen.
Wird zusätzlich ein ambulanter Pflegedienst über Pflegesachleistungen abgerechnet, reduziert sich das Pflegegeld anteilig. Nutzt eine Familie beispielsweise 50 Prozent des Sachleistungsbudgets, erhält sie noch 50 Prozent des Pflegegeldes. Das ist häufig sinnvoll, wenn ein Pflegedienst medizinisch notwendige Aufgaben übernimmt, während die Betreuungskraft den Alltag absichert.
Diese Zuschüsse können Familien zusätzlich nutzen
Der Entlastungsbetrag liegt bei 131 Euro monatlich, also bei bis zu 1.572 Euro im Jahr. Er ist zweckgebunden und kann etwa für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Tagespflege oder bestimmte Leistungen eines zugelassenen Pflegedienstes eingesetzt werden. Für die Rechnung einer entsandten Betreuungskraft ist er in der Regel nicht direkt verwendbar, weil diese Leistung meist nicht als anerkanntes Angebot nach Landesrecht abgerechnet wird.
Für Pflegegrade 2 bis 5 steht außerdem ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Es kann beispielsweise helfen, eine Übergangszeit nach einem Krankenhausaufenthalt oder die Vertretung einer privaten Pflegeperson zu organisieren. Ob und wie diese Mittel im Einzelfall neben einer laufenden Betreuung zu Hause eingesetzt werden können, sollte vorab mit der Pflegekasse geklärt werden.
Hinzu kommen mögliche Zuschüsse für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von bis zu 42 Euro im Monat. Dazu gehören je nach Bedarf etwa Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel. Auch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können wichtig werden: Für einen barriereärmeren Umbau, etwa eine bodengleiche Dusche oder einen Treppenlift, sind bis zu 4.180 Euro je pflegebedürftiger Person möglich.
Mit welchen Eigenkosten ist zu rechnen?
Eine legal organisierte Betreuung im Entsendemodell kostet häufig etwa 2.900 bis 3.800 Euro pro Monat. Die konkrete Pauschale hängt vor allem von Deutschkenntnissen, Pflege- und Betreuungsaufwand, Mobilität der betreuten Person, nächtlichem Unterstützungsbedarf sowie dem Wechselrhythmus ab. Hinzu kommen Unterkunft und Verpflegung für die Betreuungskraft sowie gegebenenfalls Fahrtkosten.
Das Pflegegeld kann diese Summe reduzieren, deckt sie aber meist nicht vollständig. Bei Pflegegrad 4 bleiben nach Abzug von 800 Euro Pflegegeld bei einer monatlichen Betreuungspauschale von 3.200 Euro rechnerisch noch rund 2.400 Euro Eigenanteil – zuzüglich der Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Eine genaue Rechnung sollte immer auch prüfen, welche Leistungen ein ambulanter Dienst zusätzlich abrechnet und welche Zuschüsse tatsächlich verfügbar sind.
Ein Pflegeheim wirkt im ersten Vergleich manchmal günstiger, doch auch dort entstehen abhängig von Einrichtung und Region erhebliche Eigenanteile. Die Entscheidung sollte deshalb nicht allein am Monatspreis hängen. Entscheidend ist ebenso, ob das vertraute Zuhause sicher erhalten werden kann, wie viel Unterstützung Angehörige brauchen und ob die Betreuungssituation langfristig verantwortbar bleibt.
24 Stunden Anwesenheit sind keine 24 Stunden Arbeit
Eine im Haushalt lebende Betreuungskraft kann nicht rund um die Uhr arbeiten oder jede Nacht dauerhaft auf Abruf sein. Auch im Entsendemodell gelten Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten. Als Orientierung gilt: Die tägliche Arbeitszeit beträgt grundsätzlich 8 Stunden und darf nur unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 10 Stunden verlängert werden. Zwischen zwei Arbeitseinsätzen müssen in der Regel 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit liegen.
Das bedeutet nicht, dass eine Betreuungskraft nur wenige Stunden im Haus sein darf. Sie lebt im Haushalt, ist im Alltag präsent und kann vereinbarte Bereitschaftszeiten übernehmen. Regelmäßige nächtliche Einsätze, schwere Transfers oder eine lückenlose Beaufsichtigung brauchen jedoch ein zusätzliches Konzept – etwa Angehörige im Wechsel, einen ambulanten Pflegedienst, Nachtpflege oder eine zweite Betreuungskraft.
Medizinische Behandlungspflege gehört nicht zu den Aufgaben einer Betreuungskraft. Insulin spritzen, Medikamente richten, Wunden versorgen oder einen Katheter fachgerecht versorgen müssen je nach Aufgabe examinierte Pflegekräfte übernehmen. Diese klare Abgrenzung schützt die pflegebedürftige Person, die Betreuungskraft und die Familie.
Legal organisieren: Darauf kommt es an
Bei einer Entsendung ist die Betreuungskraft bei einem Dienstleister in ihrem EU-Heimatland angestellt. Für den Einsatz in Deutschland müssen ein nachvollziehbarer Vertrag, eine A1-Bescheinigung als Nachweis der Sozialversicherung und die Einhaltung der deutschen Arbeitsbedingungen vorliegen. Ein ungewöhnlich niedriger Preis ist deshalb kein gutes Zeichen, wenn Arbeitszeiten, Lohn, Sozialversicherung oder Vertretung nicht nachvollziehbar geregelt sind.
Vor Beginn sollte die Familie den tatsächlichen Bedarf offen benennen: Wie selbstständig ist der Angehörige? Gibt es Demenz, Sturzgefahr, Inkontinenz oder nächtliche Unruhe? Welche Aufgaben übernimmt die Familie, und wann ist ein Pflegedienst nötig? Aus diesen Antworten entsteht kein Standardpaket, sondern ein realistischer Betreuungsplan.
Im Raum Göppingen, Ulm/Neu-Ulm, Stuttgart und den weiteren regionalen Einsatzgebieten kann persönliche Nähe besonders wertvoll sein, wenn sich der Bedarf kurzfristig verändert. Die pflegeFAIRmittler® begleiten Familien von der Bedarfsanalyse über die Auswahl bis zur laufenden Organisation und erklären dabei auch die Grenzen einer Betreuung im Haushalt verständlich und rechtssicher.
So bereiten Sie das Gespräch mit der Pflegekasse vor
Legen Sie den aktuellen Pflegegradbescheid, vorhandene Rechnungen eines Pflegedienstes und eine kurze Übersicht des täglichen Hilfebedarfs bereit. Notieren Sie auch, welche Leistungen bereits genutzt werden – etwa Pflegegeld, Sachleistungen, Tagespflege oder Entlastungsbetrag. So kann die Pflegekasse konkret sagen, welches Budget noch offen ist und welche Kombination finanziell sinnvoll sein kann.
Fragen Sie nicht nur nach einzelnen Zuschüssen. Bitten Sie um eine Gesamtübersicht für die häusliche Versorgung und klären Sie, ob eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI möglich ist. Bei Pflegegeldbezug sind für Pflegegrade 2 und 3 außerdem halbjährliche, für Pflegegrade 4 und 5 vierteljährliche Beratungsbesuche verpflichtend. Sie helfen nicht nur bei der Formalität, sondern zeigen oft früh, wo die Versorgung zu Hause angepasst werden muss.
Häufige Fragen zur Pflegekasse und 24-Stunden-Pflege
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer polnischen Betreuungskraft?
Nein, die Pflegekasse übernimmt die Rechnung einer entsandten Betreuungskraft nicht vollständig als eigene Leistungsart. Pflegegeld und weitere verfügbare Zuschüsse können jedoch zur Finanzierung verwendet werden. Wie hoch die tatsächliche Entlastung ausfällt, hängt vor allem vom Pflegegrad und von gleichzeitig genutzten Pflegesachleistungen ab.
Wie viel Pflegegeld gibt es bei Pflegegrad 3 für die Betreuung zu Hause?
Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld 599 Euro im Monat. Es wird in voller Höhe gezahlt, wenn keine oder nur geringe Pflegesachleistungen eines ambulanten Dienstes genutzt werden. Werden Sachleistungen abgerechnet, wird das Pflegegeld entsprechend anteilig gekürzt.
Kann eine Betreuungskraft nachts helfen?
Gelegentliche, vorher vereinbarte Hilfe in der Nacht kann Teil einer Betreuung sein. Wiederkehrende nächtliche Einsätze oder eine dauerhafte Nachtwache lassen sich mit einer einzelnen Betreuungskraft aber nicht rechtssicher abdecken, weil Ruhezeiten eingehalten werden müssen. Dann braucht die Familie eine ergänzende Lösung.
Was kostet eine legale 24-Stunden-Pflege in Baden-Württemberg?
Für eine legal organisierte Betreuung im Entsendemodell sollten Familien meist mit etwa 2.900 bis 3.800 Euro monatlich rechnen. Mehrkosten entstehen beispielsweise bei hohem Unterstützungsbedarf, sehr guten Deutschkenntnissen, häufigen Wechseln oder zusätzlicher Nachtorganisation. Pflegegeld und einzelne Zuschüsse können den Eigenanteil senken, ersetzen aber keine vollständige Kostenübernahme.
Braucht eine Betreuungskraft ein eigenes Zimmer?
Ja. Eine im Haushalt lebende Betreuungskraft benötigt ein abschließbares, möbliertes Zimmer und Zugang zu Bad, Küche sowie Internet oder Telefon. Dieser Rückzugsort ist keine Nebensache, sondern Voraussetzung für ein respektvolles Zusammenleben und die vorgeschriebenen Ruhezeiten.
Eine gute Lösung für die Betreuung zu Hause beginnt nicht mit einem möglichst günstigen Angebot, sondern mit einem ehrlichen Blick auf Bedarf, Belastung und verfügbare Hilfe. Wenn Zuständigkeiten, Arbeitszeiten und Finanzierung von Anfang an klar geregelt sind, entsteht die Entlastung, die Angehörige wirklich brauchen – und der vertraute Alltag kann für den pflegebedürftigen Menschen so lange wie möglich erhalten bleiben.






