
Was kostet eine 24 Stunden Pflege zuhause wirklich?
22. Juli 2026
Arbeitszeiten in der 24-Stunden-Pflege
24. Juli 2026Ja, eine sogenannte 24-Stunden-Pflege kann legal organisiert werden – im Entsendemodell mit einer bei einem EU-Dienstleister angestellten Betreuungskraft. Entscheidend sind ein klarer Vertrag, eine ordnungsgemäße Entsendung, die A1-Bescheinigung und die Sozialversicherung im Herkunftsland. „24 Stunden“ bedeutet dabei nicht 24 Stunden Arbeitszeit: Auch eine im Haushalt lebende Betreuungskraft braucht geregelte Arbeitszeiten, Pausen und tägliche Ruhezeiten, um legal zu arbeiten.
Wenn ein Elternteil nachts häufiger Hilfe braucht, der Alltag zu Hause nicht mehr allein gelingt und Angehörige zwischen Beruf, Familie und Pflege aufgerieben werden, steht oft schnell dieser Begriff im Raum: 24-Stunden-Pflege. Viele Familien fragen dann nicht nur, ob das eine gute Lösung sein kann, sondern auch: Ist das überhaupt rechtlich sauber? Diese Frage verdient eine klare Antwort – ohne Schönreden und ohne komplizierte Gesetzessprache.
Ist 24-Stunden-Pflege legal – und was bedeutet das genau?
Die Bezeichnung „24-Stunden-Pflege“ ist im Alltag verständlich, rechtlich aber missverständlich. Sie beschreibt in der Regel eine Betreuungskraft, die im Haushalt der pflegebedürftigen Person wohnt und über den Tag hinweg als feste Unterstützung erreichbar ist. Sie kann bei Mahlzeiten, Haushalt, Orientierung, Aktivierung und der Grundpflege helfen. Eine Arbeitszeit von 24 Stunden täglich wäre dagegen nicht legal.
Im legalen Entsendemodell ist die Betreuungskraft bei einem Unternehmen in einem EU-Mitgliedstaat, häufig in Polen, angestellt. Dieses Unternehmen entsendet sie zeitlich befristet nach Deutschland. Die Familie schließt einen Vertrag mit dem ausländischen Dienstleister und erhält eine Betreuung im eigenen Zuhause, ohne selbst Arbeitgeber zu werden.
Was wir in der täglichen Praxis regelmäßig beobachten: Die Entlastung entsteht nicht dadurch, dass eine Person pausenlos arbeitet. Sie entsteht durch verlässliche Anwesenheit, einen strukturierten Tagesablauf und die Gewissheit, dass der Vater oder die Mutter nicht über lange Zeit allein sind. Gerade bei Demenz, einge-schränkter Mobilität oder nach einem Krankenhausaufenthalt kann das den Alltag deutlich sicherer machen.
Anmerkung: Da die Ukraine kein EU-Mitgliedstaat ist, gelten für eine Beschäftigung oder Entsendung andere rechtliche Voraussetzungen als innerhalb der EU. Familien sollten sich deshalb genau erklären lassen, auf welcher rechtlichen Grundlage eine Betreuung organisiert wird. Die pflegeFAIRmittler® vermitteln keine Ukrainerinnen und Ukrainer in deutsche Haushalte, solange es keine klare und regelnde Gesetzeslage gibt.
Die vier rechtlichen Grundlagen des Entsendemodells
Eine legale Organisation erkennt man nicht an einem einzelnen Dokument, sondern an mehreren Voraussetzungen, die zusammenpassen müssen. Bei einer transparenten Vermittlung werden diese Punkte vor Beginn der Betreuung erklärt und nachvollziehbar dokumentiert.
1. Arbeitsvertrag beim ausländischen Arbeitgeber
Die Betreuungskraft muss bei einem europäischen Dienstleistungsunternehmen sozialversicherungspflichtig angestellt sein. Dieses Unternehmen bleibt ihr Arbeitgeber und trägt Verantwortung für Lohn, Versicherung und arbeitsrechtliche Vorgaben. Die Familie erhält damit keine „privat arbeitende Hilfe“, sondern eine über einen Dienstleister entsandte Betreuungskraft.
2. A1-Bescheinigung als zentraler Nachweis
Die A1-Bescheinigung bestätigt, dass für die Betreuungskraft weiterhin das Sozialversicherungsrecht ihres Herkunftslandes gilt. Sie ist ein wesentlicher Nachweis für eine ordnungsgemäße Entsendung innerhalb der EU. Familien sollten sich die A1-Bescheinigung vorlegen lassen oder sich verbindlich bestätigen lassen, dass sie für den Einsatz vorliegt.
Ohne diesen Nachweis bleiben Fragen zur Sozialversicherung offen. Das ist kein Detail für den Aktenordner, sondern ein wichtiges Sicherheitsmerkmal. Seriöse Anbieter erklären daher verständlich, welche Unterlagen vorhanden sind und wer Ansprechpartner bei Rückfragen ist.
3. Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeit
Auch wenn die Betreuungskraft im Haus lebt, gelten Arbeitsschutz und Erholungszeiten. Als Orientierung gelten regelmäßig bis zu 8 Stunden Arbeitszeit pro Werktag, die unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 10 Stunden verlängert werden können. Im Durchschnitt darf die Arbeitszeit 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Hinzu kommt grundsätzlich eine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden.
In der Praxis braucht es deshalb einen realistischen Betreuungsplan. Die Betreuungskraft kann morgens beim Aufstehen helfen, Mahlzeiten vorbereiten, tagsüber begleiten und am Abend unterstützen. Für regelmäßige nächtliche Einsätze, lange Alleinphasen oder einen dauerhaft hohen Pflegebedarf muss zusätzlich organisiert werden – etwa durch Angehörige, einen ambulanten Pflegedienst oder eine zweite Betreuungskraft im Wechsel.
Bei Familie M. zeigte sich vor Kurzem genau diese Grenze: Die Mutter kam tagsüber mit Unterstützung durch die Betreuungskraft gut zurecht, benötigte nachts jedoch mehrmals Hilfe beim Toilettengang. Eine Betreuungs-kraft allein kann diesen Bedarf nicht dauerhaft auffangen, ohne ihre Ruhezeit zu verlieren. Gemeinsam wurde deshalb eine zusätzliche nächtliche Entlastung geplant. Das war ehrlicher und langfristig tragfähiger als ein Versprechen, das kein Mensch erfüllen kann.
4. Klare Abgrenzung zur medizinischen Pflege
Eine Betreuungskraft darf unterstützen, anleiten und bei der Grundpflege helfen. Dazu gehören zum Beispiel Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken, Begleitung zu Terminen, Haushaltsführung sowie gemeinsame Beschäftigung. Sie kann den Tagesablauf strukturieren und soziale Nähe schaffen.
Medizinische Behandlungspflege gehört jedoch in die Hände ausgebildeter Pflegefachkräfte. Dazu zählen beispielsweise Injektionen, Wundversorgung, das Versorgen eines Katheters oder medizinisch anspruchsvolle Medikamentengaben. Wenn solche Leistungen nötig sind, wird ein ambulanter Pflegedienst eingebunden. Diese Zusammenarbeit ist kein Nachteil, sondern schützt die pflegebedürftige Person und gibt allen Beteiligten Sicherheit.
Woran Familien eine rechtssichere Organisation erkennen
Rechtssicherheit beginnt vor der Anreise. Ein guter Ablauf umfasst eine persönliche Bedarfsanalyse, die Auswahl einer passenden Betreuungskraft, eindeutige Verträge und eine erreichbare Begleitung während des Einsatzes. Wichtig ist außerdem, offen über Sprachkenntnisse, Aufgaben, freie Zeiten, Schlafsituation und Wechselrhythmus zu sprechen.
Eine Betreuungskraft benötigt im Haushalt ein eigenes Zimmer und einen geschützten Rückzugsbereich. Das ist keine bloße Höflichkeit, sondern Voraussetzung für ein respektvolles Zusammenleben. Auch Verpflegung, WLAN und die Nutzung von Bad oder Küche sollten vorab geklärt sein. Je besser die Erwartungen zu Beginn besprochen werden, desto stabiler ist das Miteinander im Alltag.
Bei einer legal organisierten, im Haushalt lebenden Betreuungskraft liegen die monatlichen Kosten aktuell meist bei 2.900 bis 3.800 Euro. Die konkrete Höhe hängt vor allem von Deutschkenntnissen, Betreuungsumfang, Mobilität der betreuten Person sowie dem erforderlichen Wechselmodell ab. Pflegegeld und weitere Leistungen der Pflegeversicherung können die finanzielle Belastung je nach Pflegegrad teilweise abfedern, ersetzen aber nicht automatisch die gesamten Kosten.
Für Familien in Göppingen, Ulm, Stuttgart, Esslingen oder den umliegenden Regionen zählt neben den Unterlagen noch etwas sehr Praktisches: Erreichbarkeit. Wenn sich der Zustand plötzlich verändert, eine Anreise verschoben werden muss oder es Fragen im Zusammenleben gibt, braucht es einen Ansprechpartner, der nicht nur eine E-Mail-Adresse ist. Die pflegeFAIRmittler® begleiten Familien und Betreuungskräfte persönlich und vor Ort – kompetent, zuverlässig, schnell und legal.
Was „rund um die Uhr“ im Alltag fairerweise heißen kann
Eine im Haushalt lebende Betreuungskraft schafft Nähe und Sicherheit, aber keine unbegrenzte Verfügbarkeit. Sie kann Rufbereitschaft übernehmen, sofern diese Zeiten so gestaltet sind, dass ihre Erholung nicht dauerhaft beeinträchtigt wird. Muss sie nachts regelmäßig aufstehen oder ständig sofort handeln, ist das Arbeitszeit und muss im Einsatzplan berücksichtigt werden.
Das richtige Modell richtet sich daher nicht allein nach dem Pflegegrad. Entscheidend ist, wie oft tatsächlich Hilfe gebraucht wird, ob die Person kurze Zeit allein bleiben kann und welche Angehörigen oder Dienste ergänzend unterstützen. Bei einem stabilen Tagesrhythmus kann eine Betreuungskraft sehr viel auffangen. Bei intensivem medizinischem Bedarf oder häufigen Nachteinsätzen braucht die Versorgung mehrere Bausteine.
Häufige Fragen zur legalen 24-Stunden-Betreuung
Ist eine Betreuungskraft aus Osteuropa in Deutschland versichert?
Ja, wenn sie im Entsendemodell bei einem EU-Dienstleister angestellt und ordnungsgemäß entsandt ist. Die A1-Bescheinigung belegt in der Regel die Sozialversicherung im Herkunftsland. Lassen Sie sich die Absicherung vor Einsatzbeginn transparent erläutern.
Darf eine Betreuungskraft Medikamente geben?
Nein. Sie darf an die Einnahme erinnern und im Alltag unterstützen, wenn dies sicher und klar vereinbart ist. Medizinische Behandlungspflege, etwa Injektionen, Wundversorgung oder komplexe Medikamentengaben, gehören zu einem ambulanten Pflegedienst oder einer Pflegefachkraft.
Muss die Betreuungskraft nachts immer erreichbar sein?
Nein, nicht ohne Grenzen. Regelmäßige nächtliche Hilfe ist Arbeitszeit und kann die notwendige Ruhezeit beeinträchtigen. Wenn häufige Einsätze in der Nacht absehbar sind, sollte die Versorgung durch zusätzliche Unterstützung ergänzt werden.
Welche Unterlagen sollten Familien vor Beginn sehen?
Wichtig sind ein verständlicher Vertrag mit dem ausländischen Dienstleister, Angaben zur entsandten Betreuungskraft und der Nachweis zur Sozialversicherung, insbesondere die A1-Bescheinigung. Ebenso sollten Aufgaben, Arbeits- und Ruhezeiten sowie Vertretung bei Ausfall schriftlich geklärt sein.
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Ihr persönlicher Legalitäts-Check
Sie möchten wissen, ob eine Betreuung zu Ihrer Situation passt? Teilen Sie uns in einer ersten Anfrage vier Punkte mit: Wohnort, Pflegegrad, typische Hilfe am Tag und ob nachts regelmäßig Unterstützung nötig ist. Wir prüfen den Bedarf persönlich, erklären die Grenzen der Betreuung offen und zeigen auf, welche Ergänzung durch Angehörige oder einen Pflegedienst sinnvoll sein kann.
Eine gute Betreuungslösung beginnt nicht mit dem Versprechen, dass immer jemand alles leisten kann. Sie beginnt mit einem ehrlichen Blick auf den Alltag – und mit einer Organisation, die dem pflegebedürftigen Menschen, den Angehörigen und der Betreuungskraft gleichermaßen gerecht wird.






