Pflegende Angehörige mit Betreuungskraft: welche Aufgaben bei der Familie bleiben
30. September 2026Aktuell, Stand 30. September 2026: Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, Änderungen sind möglich. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald sich etwas ändert.
Die Pflegereform 2027 soll die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren: Der allgemeine Beitragssatz bleibt 2027 bei 3,6 Prozent, Kinderlose zahlen ab Januar 2027 einen höheren Zuschlag. Für Pflegebedürftige zu Hause sollen Pflegegeld und Sachleistungen in den Pflegegraden 2 bis 5 steigen, der Entlastungsbetrag wird durch ein Sozialraumbudget ersetzt, und in Pflegegrad 1 fällt er weg. Die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige bleiben vollständig erhalten.
Pflegereform 2027: die wichtigsten Punkte auf einen Blick
| Was ist geplant? | Ab wann? | Wen betrifft es? |
|---|---|---|
| Allgemeiner Beitragssatz bleibt bei 3,6 Prozent | 2027 | alle Versicherten |
| Zuschlag für Kinderlose steigt um 0,3 auf 0,9 Prozentpunkte | 1. Januar 2027 | kinderlose Versicherte |
| Beitragszuschlag von 0,52 Prozentpunkten für die bisher beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern | 1. Januar 2028 | Mitglieder mit mitversicherten Partnern; Ausnahmen u. a. für pflegende Angehörige |
| Pflegegeld und ambulante Sachleistungen steigen durch eine Neubündelung der Leistungen | geplant 2027 | Pflegebedürftige zu Hause, Pflegegrad 2 bis 5 |
| Sozialraumbudget von 175 Euro monatlich ersetzt den Entlastungsbetrag von 131 Euro; unter 25 Jahren bis zu 300 Euro | geplant 2027 | Pflegegrad 2 bis 5 |
| Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1 entfällt | mit Inkrafttreten | Pflegegrad 1 |
| Rentenbeiträge für pflegende Angehörige bleiben in voller Höhe | unverändert | pflegende Angehörige |
| Neue Bewertungsmaßstäbe bei der Begutachtung für Pflegegrad 1 bis 3, Bestandsschutz für bestehende Pflegegrade | mit Inkrafttreten | neue Antragsteller |
| Leistungsbeträge steigen jährlich mit der Kerninflationsrate | ab 2029 | alle Pflegebedürftigen |
Quellen: Pressemitteilung und Fragen und Antworten zum Pflegeneuordnungsgesetz des Bundesgesundheitsministeriums.
Warum die Reform kommt
Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich in den vergangenen 20 Jahren nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann auf rund sechs Millionen verdreifacht. Ohne Gegenmaßnahmen drohte der Pflegeversicherung ein Defizit von rund acht Milliarden Euro. Das Gesetz soll den Beitragssatz im kommenden Jahr stabil halten. Linnemann nennt es ausdrücklich einen ersten Schritt.
Was die Pflegereform 2027 für die Betreuung zu Hause bedeutet
Mehr Pflegegeld. Für Familien, die eine im Haushalt lebende Betreuungskraft beschäftigen, ist das Pflegegeld oft die wichtigste Leistung der Pflegekasse. Steigt es wie geplant, sinkt die monatliche Eigenbelastung. Wie sich Pflegegeld und Sachleistungen heute kombinieren lassen, erklärt der Beitrag Pflegegeld oder Sachleistungen richtig wählen. Die genauen neuen Beträge stehen erst fest, wenn das Gesetz verabschiedet ist.
Sozialraumbudget statt Entlastungsbetrag. Das neue Budget ist mit 175 Euro höher als der bisherige Entlastungsbetrag. Nach den Plänen des Ministeriums soll es gezielt für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden, etwa stundenweise Hilfe oder Nachbarschaftshilfe. Für eine im Haushalt lebende Betreuungskraft war schon der Entlastungsbetrag in der Regel nicht nutzbar. Er kann aber die Zeiten abdecken, in denen die Betreuungskraft frei hat.
Pflegegrad 1 verliert Geld. Wer nur Pflegegrad 1 hat, bekommt den Entlastungsbetrag von 131 Euro künftig nicht mehr. Stattdessen sollen Beratung, Begleitung und Präventionsangebote gestärkt werden.
Pflegende Angehörige bleiben abgesichert. Eine ursprünglich geplante Kürzung der Rentenbeiträge ist vom Tisch. Die Pflegekasse zahlt weiter in voller Höhe, sofern die bekannten Voraussetzungen erfüllt sind (Deutsche Rentenversicherung). Was das für Familien mit Betreuungskraft bedeutet, lesen Sie im Beitrag Pflegende Angehörige mit Betreuungskraft.
Was die Reform nicht regelt. Eine rechtssichere Grundlage für die Betreuung durch im Haushalt lebende Betreuungskräfte ist im Gesetzentwurf nicht enthalten. Warum das Thema so schwierig ist, beschreibt unser Beitrag zur 24 Stunden Pflege Rechtslage. Ob die angekündigte Strukturkommission es aufgreift, bleibt abzuwarten.
Was Sie jetzt tun können
- Nichts überstürzen. Bis das Gesetz in Kraft tritt, gelten die heutigen Leistungen unverändert weiter.
- Entlastungsbetrag nutzen. Wer den Entlastungsbetrag angespart hat, sollte bei der Pflegekasse nachfragen, bis wann er noch abgerufen werden kann.
- Anträge nicht aufschieben. Für bereits anerkannte Pflegegrade gilt Bestandsschutz. Wer ohnehin einen Antrag oder eine Höherstufung plant, sollte nicht bis zur Reform warten. Tipps dazu im Beitrag Auf die Einstufung des Pflegegrads vorbereiten.
- Kosten neu berechnen. Sobald die neuen Beträge feststehen, zeigt unser Kostenrechner, was sich für Ihre Situation ändert.
Wie es weitergeht
Der Gesetzentwurf geht nun ins parlamentarische Verfahren. Parallel soll im Oktober eine Strukturkommission aus Fachleuten starten. Sie soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen, wie die Pflegeversicherung auch in den 2030er Jahren finanzierbar bleibt. Ein weiteres Reformgesetz könnte nach Angaben des Ministers im Idealfall zum 1. Juli 2027 folgen. Dabei soll es unter anderem um die Eigenanteile in Pflegeheimen gehen.
Häufige Fragen zur Pflegereform 2027
Wann tritt die Pflegereform 2027 in Kraft?
Das Kabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Die meisten Änderungen sind für 2027 geplant, einzelne Regelungen folgen 2028 und 2029.
Steigt der Pflegebeitrag 2027?
Der allgemeine Beitragssatz soll 2027 bei 3,6 Prozent bleiben. Kinderlose zahlen ab 1. Januar 2027 einen um 0,3 Prozentpunkte höheren Zuschlag von dann 0,9 Prozent. Ab 2028 ist zudem ein Zuschlag für die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern geplant.
Was ist das Sozialraumbudget?
Das Sozialraumbudget soll den bisherigen Entlastungsbetrag ersetzen. Geplant sind 175 Euro monatlich für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, für junge Pflegebedürftige unter 25 Jahren bis zu 300 Euro. Es ist für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gedacht.
Was ändert sich bei Pflegegrad 1?
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich soll in Pflegegrad 1 entfallen. Außerdem werden die Maßstäbe für die Begutachtung in den Pflegegraden 1 bis 3 angepasst. Bereits anerkannte Pflegegrade behalten Bestandsschutz.
Bleiben die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige?
Ja. Die zunächst geplante Kürzung wurde gestrichen. Die Pflegekasse übernimmt die Rentenbeiträge weiterhin vollständig, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, etwa mindestens zehn Stunden Pflege pro Woche an mindestens zwei Tagen.
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Mehr über Detlef Luckhardt
Detlef Luckhardt ist Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer der pflegeFAIRmittler® GmbH & Co. KG (über die Komplementär-GmbH polucura GmbH). Seit 2015 vermittelt er gemeinsam mit Joanna Polujanska osteuropäische Betreuungskräfte für die häusliche Pflege. Daneben ist er bereits seit 1989 als Unternehmensberater für Ärzte und Zahnärzte aktiv, seit 2003 selbständig. Er hat ein Universitätsdiplom in Allgemeiner Volkswirtschaftslehre und bringt einen Hintergrund als Bank- und Finanzfachmann mit. In der Geschäftsleitung des Unternehmens die pflegeFAIRmittler® verantwortet er den rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und inhaltlichen Überbau sowie Marketing und IT und regelt die vertraglichen Aspekte im Netzwerk mit Rechtsanwälten und Steuerberatern.

