
Seniorenbetreuung zuhause: Welche Formen gibt es und was passt?
25. September 2026Pflegende Angehörige mit Betreuungskraft: welche Aufgaben bei der Familie bleiben
30. September 2026Wer nach der 24 Stunden Pflege Rechtslage fragt, bekommt eine unbequeme Antwort: Legale Wege gibt es, etwa die Entsendung aus einem EU-Land. Eine Regelung, die zum Alltag einer im Haushalt lebenden Betreuungskraft wirklich passt, gibt es in Deutschland aber bis heute nicht. Das hat die Bundesregierung selbst festgestellt.
Für Familien ist das schwer zu durchschauen. Überall ist von „legaler 24-Stunden-Pflege“ die Rede, gleichzeitig liest man von Grauzonen und Schwarzarbeit. Beides stimmt, und genau darum geht es in diesem Beitrag.
Was die Bundesregierung selbst festgestellt hat
Ende 2024 hat eine Arbeitsgruppe aus Bundesarbeitsministerium, Bundesgesundheitsministerium und der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung einen Abschlussbericht zur Live-in-Betreuung vorgelegt. Einige Aussagen daraus:
- An einem Stichtag arbeiten in Deutschland schätzungsweise 100.000 bis 210.000 Betreuungskräfte in privaten Haushalten, die meisten aus Mittel- und Osteuropa.
- Ein wesentlicher Teil dieser Betreuungsverhältnisse ist nach Einschätzung der Arbeitsgruppe dem informellen Bereich zuzurechnen.
- Wichtige arbeitsrechtliche Schutzvorschriften werden häufig nicht eingehalten, wie das Bundesgesundheitsministerium zusammenfasst.
- Kontrollen sind schwierig, weil die Arbeit in einer privaten Wohnung stattfindet, die besonders geschützt ist.
Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert seit Längerem, die Live-in-Betreuung rechtssicher zu gestalten.
Warum das Arbeitsrecht nicht zum Alltag passt
Das deutsche Arbeitsrecht trennt klar zwischen Arbeitszeit und Freizeit. In einem gemeinsamen Haushalt verschwimmt diese Grenze. Die Betreuungskraft wohnt dort, wo sie arbeitet. Wenn nachts jemand ruft, steht sie auf. Wenn sie am Nachmittag frei hat, ist sie trotzdem im Haus.
Hinzu kommt: Zeiten, in denen jemand auf Abruf bereitstehen muss, zählen beim Mindestlohn mit. Das hat das Bundesarbeitsgericht 2021 für eine entsandte Betreuungskraft entschieden (Urteil vom 24. Juni 2021, 5 AZR 505/20). Wie viel davon im Alltag tatsächlich Arbeit ist, lässt sich in einem Privathaushalt aber kaum sauber erfassen. Mehr dazu im Beitrag zu den Arbeitszeiten in der 24-Stunden-Pflege.
Familien brauchen oft verlässliche Anwesenheit über den ganzen Tag. Das Gesetz kennt dafür kein passendes Modell. Diese Lücke ist der Kern des Problems.
Was als Lösung vorgeschlagen wird
Die Arbeitsgruppe hat vorgeschlagen, ein neues Modell zu erproben: reguläre Anstellung bei Agenturen oder Haushalten, mit bis zu zwölf Stunden Arbeitszeit täglich an höchstens sechs Tagen pro Woche, kombiniert mit professionellen Pflegediensten. Finanziert werden könnte das teilweise über die Pflegesachleistung. Die Pflegebevollmächtigte hat im Juli 2025 bestätigt, dass dieser Vorschlag weiter beraten wird.
[BITTE PRÜFEN: Stand der Gesetzgebung zum Veröffentlichungszeitpunkt. Nach unserem Kenntnisstand ist daraus noch keine gesetzliche Regelung geworden.]
Was heute rechtlich klar ist
Auch ohne neue Regelung gibt es Wege, die rechtlich sauber begründet sind:
- Entsendung aus einem EU-Land: Die Betreuungskraft ist bei einem Unternehmen in ihrem Heimatland angestellt, dort sozialversichert und kommt mit A1-Bescheinigung. So arbeiten die pflegeFAIRmittler®. Wie das funktioniert, erklärt der Beitrag zum Entsendemodell.
- Anstellung im eigenen Haushalt: Die Familie wird selbst Arbeitgeber, mit allen Pflichten zu Lohn, Sozialversicherung und Arbeitszeit.
Kritisch wird es bei Konstruktionen, deren Rechtmäßigkeit sich nicht belegen lässt. Dazu gehört die angebliche Selbstständigkeit, bei der die Betreuungskraft in Wahrheit wie eine Angestellte arbeitet (siehe Entsendemodell versus Scheinselbstständigkeit). Dazu gehören auch Betreuungskräfte aus Nicht-EU-Staaten, etwa aus der Ukraine, die über eine Firma in einem EU-Land nach Deutschland entsandt werden sollen. Solche Anfragen nehmen gerade wieder zu. Wir lehnen sie grundsätzlich ab, solange die Rechtmäßigkeit einer solchen Entsendung nicht schriftlich nachgewiesen ist.
Was die 24 Stunden Pflege Rechtslage für Ihre Familie bedeutet
Die Rechtsunsicherheit trifft nicht nur Anbieter, sondern auch Familien. Stellt sich eine vermeintlich selbstständige Betreuungskraft als Scheinselbstständige heraus, kann die Familie als Arbeitgeber gelten und für Beiträge und Lohn nachträglich einstehen müssen. Deshalb lohnt es sich, vor Vertragsbeginn genau hinzusehen.
Diese Fragen sollte Ihnen jeder Anbieter schriftlich beantworten können:
- Wer ist der Arbeitgeber der Betreuungskraft, und in welchem Land hat er seinen Sitz?
- Liegt für den Einsatz eine A1-Bescheinigung vor?
- Welche Staatsangehörigkeit hat die Betreuungskraft, und auf welcher Rechtsgrundlage arbeitet sie in Deutschland?
- Wie sind Arbeitszeit, Bereitschaft und Freizeit im Vertrag geregelt?
Weitere Merkmale finden Sie im Beitrag Kriterien für eine seriöse Pflegevermittlung.
Unsere Haltung
Wir arbeiten im rechtlichen Rahmen, den es heute gibt, und sagen offen, wo dieser Rahmen an seine Grenzen stößt. Die Entsendung aus einem EU-Land ist schon heute ein gesetzlich geregelter, anerkannter Weg. Was fehlt, ist eine Regelung, die zum besonderen Alltag im gemeinsamen Haushalt passt. Ohne Betreuungskräfte aus Osteuropa wäre die häusliche Versorgung vieler Pflegebedürftiger in Deutschland nicht zu leisten. Eine solche Regelung würde Familien mehr Sicherheit geben und Betreuungskräfte besser schützen. Bis es sie gibt, vermitteln wir ausschließlich über diesen bestehenden, belegbaren Weg und lehnen jede Konstruktion ab, deren Rechtmäßigkeit wir nicht nachweisen können.
Häufige Fragen zur Rechtslage
Ist 24-Stunden-Pflege in Deutschland legal?
Ja, wenn sie über einen rechtlich sauberen Weg organisiert ist, etwa die Entsendung durch einen Arbeitgeber in einem EU-Land mit A1-Bescheinigung oder eine Anstellung im Haushalt. Eine eigene gesetzliche Regelung, die speziell auf die Betreuung im gemeinsamen Haushalt zugeschnitten ist, gibt es bisher nicht.
Gibt es ein Gesetz speziell für die 24-Stunden-Betreuung?
Nein. Es gelten die allgemeinen Regeln des Arbeits-, Sozialversicherungs- und Entsenderechts. Eine Arbeitsgruppe der Bundesregierung hat 2024 ein neues Modell mit bis zu zwölf Stunden an höchstens sechs Tagen vorgeschlagen, das erst noch erprobt werden soll.
Wer haftet, wenn die Beschäftigung nicht legal ist?
Das hängt vom Einzelfall ab. Bei Scheinselbstständigkeit kann die Familie als Arbeitgeber gelten und für Sozialversicherungsbeiträge und Lohn nachträglich einstehen müssen. Lassen Sie sich die Beschäftigungsform deshalb vor Beginn schriftlich bestätigen.
Dürfen Betreuungskräfte aus der Ukraine über eine polnische Firma entsandt werden?
Die Entsendung von Beschäftigten aus Nicht-EU-Staaten über ein Unternehmen in einem EU-Land ist rechtlich komplex und an enge Voraussetzungen geknüpft. Wir vermitteln solche Einsätze grundsätzlich nicht, solange die Rechtmäßigkeit nicht schriftlich nachgewiesen ist.
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Mehr über Detlef Luckhardt
Detlef Luckhardt ist Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer der pflegeFAIRmittler® GmbH & Co. KG (über die Komplementär-GmbH polucura GmbH). Seit 2015 vermittelt er gemeinsam mit Joanna Polujanska osteuropäische Betreuungskräfte für die häusliche Pflege. Daneben ist er bereits seit 1989 als Unternehmensberater für Ärzte und Zahnärzte aktiv, seit 2003 selbständig. Er hat ein Universitätsdiplom in Allgemeiner Volkswirtschaftslehre und bringt einen Hintergrund als Bank- und Finanzfachmann mit. In der Geschäftsleitung des Unternehmens die pflegeFAIRmittler® verantwortet er den rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und inhaltlichen Überbau sowie Marketing und IT und regelt die vertraglichen Aspekte im Netzwerk mit Rechtsanwälten und Steuerberatern.

