24 Stunden Pflege Kostenrechner
Mit dem 24 Stunden Pflege Kostenrechner verschaffen Sie sich mit wenigen Klicks einen ersten, unverbindlichen Überblick über die monatlichen Kosten einer 24-Stunden-Betreuung.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch auf Pflegegeld |
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Quelle: Bundesgesundheitsministerium, Übersicht "Leistungsbeträge 2025" (Stand 22.07.2025, unverändert gültig bis mindestens 31.12.2027). Zusätzlich stehen allen Pflegegraden 131 €/Monat Entlastungsbetrag sowie – ab Pflegegrad 2 – bis zu 3.539 €/Jahr für Verhinderungs-/Kurzzeitpflege zur Verfügung (beides als Kostenerstattung, keine Barauszahlung).
Monatliche Kosten (brutto)
Ihre Pflegekassen-Leistung
Ihr Eigenanteil (netto)
| Position | Person | Betrag |
|---|---|---|
| Eigenanteil pro Monat | 2.900€ | |
Jede Pflegesituation ist individuell. Lassen Sie sich unverbindlich und kostenlos von uns beraten – wir melden uns zeitnah bei Ihnen. Ihre oben berechneten Werte tragen wir automatisch in das Nachrichtenfeld des Formulars unten ein, damit wir gleich informiert sind.
Was 24-Stunden-Pflege je nach Pflegegrad kostet
Der Bruttopreis ist für alle Pflegegrade zunächst derselbe: Die Betreuung beginnt bei 2.900 € im Monat. Was sich unterscheidet, ist die Gegenrechnung — je höher der Pflegegrad, desto mehr steuert die Pflegekasse bei.
Die folgende Tabelle rechnet mit dem Startpreis ohne Zuschläge, dem Pflegegeld des jeweiligen Grades und der Verhinderungs- und Kurzzeitpflegepauschale, monatlich gerechnet mit 295 €. Die letzte Spalte berücksichtigt zusätzlich die Steuerermäßigung nach § 35a EStG.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Eigenanteil | … mit Steuervorteil |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € | 2.258 € | 1.925 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 2.006 € | 1.673 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.805 € | 1.472 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 1.615 € | 1.282 € |
Mit Pflegegrad 1 rechnet diese Tabelle nicht, weil es dort kein Pflegegeld und keine Verhinderungspflege gibt. Eine 24-Stunden-Betreuung ist damit zwar möglich, aber praktisch ohne Zuschuss.
Was die Pflegekasse zahlt — und was sie nicht zahlt
Vier Töpfe sind für eine häusliche Betreuung relevant. Ein fünfter wird oft mitgerechnet, obwohl er nicht passt.
Pflegegeld. Wird monatlich aufs Konto überwiesen, ab Pflegegrad 2, und ist frei verwendbar. Der größte Posten.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Seit der Zusammenlegung ein gemeinsamer Topf von 3.539 € im Jahr ab Pflegegrad 2. Das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet — Sie legen also aus und holen es zurück. Auf den Monat gerechnet sind das 295 €. Kein anderer Posten wird so oft übersehen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. 42 € im Monat für Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen. Keine große Summe, aber sie läuft, sobald ein Pflegegrad vorliegt — und sie wird erstaunlich oft nicht abgerufen.
Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung. Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für Umbauten, die die Pflege zu Hause erst ermöglichen: ein bodengleicher Duschplatz, ein Treppenlift, eine verbreiterte Tür. Das ist kein laufender Zuschuss, sondern eine einmalige Hilfe beim Start — und für viele Haushalte die Voraussetzung dafür, dass Betreuung zu Hause überhaupt funktioniert.
Der Entlastungsbetrag gehört nicht in diese Rechnung. Die 131 € im Monat stehen zwar jedem ab Pflegegrad 1 zu, sind aber zweckgebunden: für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und ambulante Pflegedienste. Für eine über einen Dienstleister entsandte Betreuungskraft lässt er sich nicht einsetzen. Wer ihn trotzdem einrechnet — und das tun einige Vergleichsseiten —, rechnet sich die Betreuung um 131 € zu günstig.
Diese Kosten stehen in keinem Angebot
Der Monatspreis deckt die Betreuungskraft ab — Gehalt, Sozialabgaben im Heimatland, An- und Abreise, Wechselorganisation und die Betreuung des Einsatzes. Nicht enthalten ist, was im Haushalt selbst anfällt:
- Kost und Logis. Die Betreuungskraft braucht ein eigenes, abschließbares und beheizbares Zimmer und isst mit im Haushalt. Das ist keine Nebensächlichkeit, sondern Voraussetzung.
- Strom, Heizung, Wasser. Ein zusätzlicher Mensch im Haus, der rund um die Uhr da ist, macht sich auf der Nebenkostenabrechnung bemerkbar.
- Internet. Wer zwei Monate am Stück fern von der eigenen Familie lebt, hält den Kontakt über das Netz. Eine funktionierende Verbindung ist Teil der Arbeitsbedingungen.
- Ambulanter Pflegedienst. Sobald medizinische Behandlungspflege nötig ist — Wundversorgung, Injektionen, Medikamentengabe —, kommt ein Pflegedienst dazu. Der rechnet gesondert ab und kann das Pflegegeld anteilig mindern.
- Fahrten. Wenn die Betreuungskraft keinen Führerschein hat oder nicht fahren soll, entstehen Kosten für Taxi oder Fahrdienst. Häufig ist das trotzdem günstiger als der Zuschlag für eine Kraft mit Führerschein, weil die Auswahl dort deutlich kleiner ist.
Wir nennen diese Posten offen, weil sie sonst später als Überraschung auftauchen. Ein Angebot, das nur den Monatspreis nennt und den Rest weglässt, ist nicht günstiger — es ist nur unvollständig.
24-Stunden-Pflege oder Pflegeheim: der Kostenvergleich
Der Vergleich fällt klarer aus, als viele erwarten. Nach der vdek-Auswertung zum 1. Juli 2026 zahlen Menschen im Pflegeheim im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro im Monat aus eigener Tasche — Pflegeanteil, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten zusammengenommen. Baden-Württemberg liegt deutlich darüber, bei rund 3.660 Euro.
Dem steht bei Pflegegrad 3 ein Eigenanteil von 2.006 € gegenüber, mit Steuervorteil 1.673 €. Zwei Punkte gehören zur Ehrlichkeit dazu:
Im Heim entfällt das Pflegegeld. Bei vollstationärer Pflege wird es nicht ausgezahlt — die Pflegekasse zahlt stattdessen direkt an die Einrichtung. Die 3.364 Euro sind also bereits der Betrag nach Abzug aller Kassenleistungen, ebenso wie unser Eigenanteil.
Der Leistungszuschlag im Heim wächst mit der Zeit. Im zweiten Jahr übernimmt die Pflegekasse einen größeren Anteil, im vierten Jahr den größten. Wer viele Jahre im Heim lebt, zahlt anteilig weniger als im ersten Jahr. Für die ersten Jahre bleibt die Betreuung zu Hause dennoch günstiger — bei ungleich mehr Zuwendung pro Person.
Wenn zwei Menschen betreut werden
Werden beide Eltern versorgt, steigt der Preis — aber er verdoppelt sich nicht, weil eine Betreuungskraft beide versorgt. Bei uns kommen 100 € je Pflegegrad der zweiten Person hinzu.
Gleichzeitig fließt für die zweite Person das volle Pflegegeld und ein eigener Anspruch auf Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Rechnerisch ist die Betreuung eines Paares deshalb pro Person deutlich günstiger als die einer einzelnen Person. Der Rechner oben bildet das ab.
Was die Kosten wirklich senkt
Den Pflegegrad beantragen — oder eine Höherstufung prüfen. Zwischen Pflegegrad 2 und Pflegegrad 4 liegen 347 € und 800 € Pflegegeld, also über 450 Euro im Monat. Wenn sich der Zustand verschlechtert hat, der Grad aber noch der alte ist, ist das der größte Hebel überhaupt. Wir helfen bei der Vorbereitung der Begutachtung.
Die Verhinderungspflege tatsächlich abrufen. Der Topf verfällt am Jahresende. Wer ihn nicht nutzt, verschenkt bis zu 3.539 € im Jahr.
Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG geltend machen. 20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr, werden direkt von der Steuerschuld abgezogen — nicht vom zu versteuernden Einkommen. Das entspricht rund 333 € im Monat. Sprechen Sie das mit Ihrem Steuerberater durch; wir dürfen dazu nicht beraten. Wenn Sie keinen haben, vermitteln wir aus unserem Netzwerk.
Nur die Anforderungen stellen, die Sie wirklich brauchen. Jeder Zuschlag hat einen Grund, aber nicht jeder Zuschlag ist nötig. Wenn der Supermarkt zu Fuß erreichbar ist, braucht es keinen Führerschein. Wenn im Haushalt jemand vermittelt, genügen oft Grundkenntnisse in Deutsch. Das entscheiden wir gemeinsam in der Bedarfsanalyse — vor dem Angebot, nicht danach.
Was den Preis nicht sinnvoll senkt, ist ein Anbieter, der deutlich unter dem Marktniveau liegt. Woran Sie ein solches Angebot erkennen und welche drei Fragen Sie vor der Unterschrift geklärt haben sollten, steht auf unserer Seite Polnische Pflegekraft: Kosten im Detail.
Die Kosten einer 24 Stunden Pflege hängen von vielen individuellen Faktoren ab – vom Pflegegrad über Sprachkenntnisse bis hin zu besonderen Anforderungen wie Nachteinsätzen. Mit unserem 24 Stunden Pflege Kostenrechner erhalten Sie mit wenigen Klicks eine erste, unverbindliche und vor allem ehrliche Einschätzung Ihrer monatlichen Kosten für eine häusliche Betreuung durch eine erfahrene Betreuungskraft – inklusive Pflegegeld, Verhinderungspflege und weiterer Leistungen der Pflegekasse. Die Berechnung folgt dabei einer einfachen Formel: Grundpreis für die Betreuungskraft (aktuell 2.900€ monatlich) zzgl. individueller Zuschläge (z. B. für besondere Sprachkenntnisse oder Nachteinsätze), abzüglich der Ihnen zustehenden Pflegekassen-Leistungen – insbesondere Pflegegeld und anteilige Verhinderungspflege – sowie ggf. des Steuervorteils nach §35a EStG. Zwei Beispielrechnungen zur Orientierung (unverbindliche Richtwerte, Stand 2026, jeweils ohne weitere individuelle Zuschläge): Bei Pflegegrad 3 liegen die monatlichen Bruttokosten für die Betreuungskraft bei 2.900€; abzüglich Pflegegeld (599€) und anteiliger Verhinderungspflege (295€) verbleibt ein Eigenanteil von rund 2.006€. Bei Pflegegrad 5 sinkt der Eigenanteil durch das höhere Pflegegeld (990€) auf rund 1.615€ – nutzen Sie zusätzlich den Steuervorteil nach §35a EStG (bis zu 333€/Monat), sind es sogar nur noch rund 1.282€. Im Durchschnitt zwischen 2.900€ und 3.800€ brutto pro Monat für eine legal organisierte Betreuungskraft im Entsendemodell mit A1-Bescheinigung, inklusive Betreuung rund um die Uhr sowie Unterkunft & Verpflegung. Zuschläge (z. B. für Sprachkenntnisse, Nachteinsätze oder eine zweite betreute Person) können den Betrag erhöhen. Nach Abzug von Pflegegeld und anteiliger Verhinderungspflege liegt der Eigenanteil je nach Pflegegrad meist bei rund 1.615€ bis 2.258€ pro Monat. Nutzen Sie zusätzlich die Steuerermäßigung nach § 35a EStG, sinkt der Betrag um bis zu weitere 333€/Monat. 599€ pro Monat. Bei Pflegegrad 2 sind es 347€, bei Pflegegrad 4 800€ und bei Pflegegrad 5 990€. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld (Stand 2026, Bundesgesundheitsministerium). Eine vollständige Kostenübernahme gibt es nicht. Die Pflegekasse zahlt aber Pflegegeld direkt an die pflegebedürftige Person sowie – ab Pflegegrad 2 – anteilig Verhinderungspflege. Ja. 20% der Kosten, maximal 4.000€ pro Jahr (entspricht 333€/Monat), lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuerschuld abziehen, sofern eine Rechnung vorliegt und unbar auf das Konto des Leistungserbringers gezahlt wird. Barzahlungen sind ausgeschlossen. In der Praxis meist nur eingeschränkt: Der Entlastungsbetrag (131€/Monat, alle Pflegegrade) folgt dem Kostenerstattungsprinzip und ist an anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gebunden – er lässt sich daher nicht pauschal mit der Rechnung einer selbstständigen Betreuungskraft verrechnen. Fachlich geprüft von Detlef Luckhardt, Dipl.-Volkswirt, jahrzehntelange Erfahrung im Bereich Ökonomie, Betriebswirtschaft, Finanzen und häuslicher Betreuung. Stand der Leistungsbeträge: 2026 (Bundesgesundheitsministerium). Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung.24 Stunden Pflege Kosten im Überblick
Häufige Fragen zu den Kosten der 24-Stunden-Pflege
Was kostet eine 24-Stunden-Pflege im Monat?
Wie hoch ist der Eigenanteil bei 24-Stunden-Betreuung?
Wie viel Pflegegeld bekomme ich bei Pflegegrad 3?
Zahlt die Pflegekasse eine 24-Stunden-Betreuung?
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen (§ 35a EStG)?
Kann ich den Entlastungsbetrag für eine 24-Stunden-Kraft nutzen?