Die kurze Antwort, bevor Sie weiterlesen: Eine Betreuungskraft aus Polen, die bei Ihnen zu Hause wohnt, kostet bei uns ab 2.900 € im Monat. Wie viel es am Ende genau wird, hängt davon ab, wie viel Unterstützung nötig ist und was die Betreuungskraft mitbringen muss — Deutschkenntnisse, Nachteinsätze oder ein Führerschein erhöhen den Betrag.
Davon geht ab, was die Pflegekasse beisteuert. Bei Pflegegrad 3 sind das 599 € Pflegegeld im Monat, dazu die Verhinderungspflege mit umgerechnet rund 295 €. Was Sie am Ende selbst zahlen, liegt damit deutlich unter dem Bruttobetrag — bei unserem Rechenbeispiel weiter unten sind es rund 1.673 €.
So weit die Zahl, nach der Sie gesucht haben. Der Rest dieser Seite erklärt, wie sie zustande kommt — und woran Sie ein Angebot erkennen, das zu günstig ist, um sauber zu sein.
Zuerst eine Begriffsklärung, die wichtiger ist, als sie klingt
„Polnische Pflegekraft” ist der Begriff, den fast alle suchen. Fachlich ist er falsch, und der Unterschied hat Folgen für Sie.
Was zu Ihnen ins Haus kommt, ist eine Betreuungskraft. Sie führt den Haushalt, kocht, begleitet in den Alltag und hilft bei der Grundpflege — beim Waschen, Ankleiden, bei den Mahlzeiten, beim Gang zur Toilette. Sie ist rund um die Uhr im Haus und deshalb da, wenn etwas ist.
Was sie nicht darf: medizinische Behandlungspflege. Keine Wundversorgung, keinen Verbandwechsel, keine Medikamentengabe, keine Blutzuckermessung. Das ist examinierten Pflegefachkräften vorbehalten, und das ist auch richtig so.
Warum das für die Kosten zählt: Wenn zusätzlich Behandlungspflege nötig ist, kommt ein ambulanter Pflegedienst dazu. Der wird gesondert abgerechnet, und er verringert unter Umständen Ihr Pflegegeld. Wer diesen Punkt bei der Planung übersieht, rechnet sich die Betreuung zu günstig.
Und noch etwas: Nicht jede Betreuungskraft kommt aus Polen. Ein großer Teil kommt inzwischen aus Rumänien, Bulgarien, Ungarn oder der Slowakei. Am Preis ändert die Herkunft wenig — an der Verfügbarkeit schon.
Woraus sich der Preis zusammensetzt
Der Betrag, den Sie monatlich für eine Pflegekraft aus Polen überweisen, ist kein Gehalt. Das ist der häufigste Irrtum in diesem Thema.
Sie schließen keinen Arbeitsvertrag mit der Betreuungskraft. Ihr Vertragspartner ist ein Dienstleister im Heimatland, der die Kraft nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz nach Deutschland entsendet. Dieser Dienstleister ist der Arbeitgeber. Er zahlt das Gehalt, die Sozialversicherung, die Lohnsteuer im Heimatland und trägt das Risiko, wenn jemand krank wird.
Im Monatsbetrag stecken deshalb:
- das Gehalt der Betreuungskraft
- die Sozialabgaben und Versicherungen im Heimatland
- An- und Abreise, meist alle zwei bis drei Monate beim Wechsel
- die Organisation des Wechsels und die Vertretung im Krankheitsfall
- die Vermittlung und die Betreuung des Einsatzes hier vor Ort
Was zusätzlich bei Ihnen anfällt und in keinem Angebotspreis steht: Kost und Logis. Die Betreuungskraft braucht ein eigenes, beheizbares Zimmer und isst mit im Haushalt. Rechnen Sie außerdem mit einer Internetverbindung — der Kontakt nach Hause ist für Menschen, die zwei Monate am Stück fern von der Familie leben, keine Annehmlichkeit, sondern eine Notwendigkeit.
Was den Preis nach oben oder unten bewegt
Fünf Faktoren entscheiden darüber, wie weit Sie sich vom Startpreis von 2.900 € entfernen:
Deutschkenntnisse. Früher war das der größte Preistreiber. Heute weniger: Erfahrung zählt inzwischen mehr als Sprache, und die Preisabstände sind entsprechend kleiner geworden. Gute Deutschkenntnisse kosten trotzdem Aufschlag — bei uns 100 €, für sehr gute Kenntnisse 150 €.
Nachteinsätze. Muss die Betreuungskraft nachts regelmäßig aufstehen, ist das Mehrarbeit und schlägt sich im Preis nieder — ab 100 € für einen Einsatz pro Nacht. Ab etwa drei Einsätzen wird es grundsätzlich schwierig: Eine einzelne Person kann das neben dem Tagdienst auf Dauer nicht leisten. Dann braucht es eine andere Lösung, kein höheres Honorar.
Führerschein. Klingt nach einer Kleinigkeit, ist aber eine echte Einschränkung. Betreuungskräfte, die einen Führerschein haben und bereit sind, in Deutschland zu fahren, sind deutlich seltener — die Auswahl passender Kräfte wird spürbar kleiner. Der Zuschlag beträgt 100 €. Wenn nur gelegentlich gefahren werden muss, ist ein Taxi oder ein ärztlich verordneter Fahrdienst oft die günstigere Lösung.
Zwei Personen im Haushalt. Wenn beide Eltern betreut werden, steigt der Preis — aber er verdoppelt sich nicht. Eine Betreuungskraft versorgt beide.
Pflegeaufwand. Je mehr Unterstützung bei der Grundpflege nötig ist, desto höher der Preis. Das ist der Faktor, den man am schwersten aus der Ferne einschätzen kann. Deshalb gibt es bei uns erst nach einer Bedarfsanalyse einen verbindlichen Preis und nicht vorher am Telefon.
Was die Pflegekasse dazugibt
Hier wird aus dem abschreckenden Bruttobetrag eine Zahl, mit der sich leben lässt.
| Pflegegrad | Pflegegeld im Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € |
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 € im Jahr ab Pflegegrad 2, als Kostenerstattung gegen Rechnung. Umgerechnet sind das rund 295 € im Monat. Dieser Topf wird am häufigsten übersehen — dabei ist er nach dem Pflegegeld der zweitgrößte Posten.
Steuerermäßigung nach § 35a EStG: 20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abgezogen — nicht vom zu versteuernden Einkommen, sondern von der Steuer selbst. Das entspricht rund 333 € im Monat. Sprechen Sie das mit Ihrem Steuerberater durch; wir dürfen dazu nicht beraten.
Ohne Pflegegrad entfällt all das. Kein Pflegegeld, keine Verhinderungspflege. Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, lohnt sich die Begutachtung in den allermeisten Fällen. Wir helfen bei der Vorbereitung.
Eine Beispielrechnung
Eine Frau mit Pflegegrad 3 lebt allein und braucht Hilfe im Haushalt und bei der Körperpflege. Nachts ist in der Regel Ruhe. Die Betreuungskraft braucht keinen Führerschein, weil der Supermarkt zu Fuß erreichbar ist, und Grundkenntnisse in Deutsch genügen. Damit bleibt es beim Startpreis.
| Position | Betrag im Monat |
|---|---|
| Betreuung | 2.900 € |
| Pflegegeld Pflegegrad 3 | − 599 € |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 € im Jahr, monatlich gerechnet) | − 295 € |
| Steuerermäßigung § 35a (anteilig) | − 333 € |
| Verbleibender Eigenanteil | rund 1.673 € |
Ein Hinweis, der Sie vor einer Enttäuschung bewahrt: Den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat finden Sie auf manchen Vergleichsseiten in solchen Rechnungen. Rechnen Sie ihn hier nicht mit. Er ist zweckgebunden und lässt sich für eine selbst organisierte Betreuungskraft nicht einsetzen — er gilt für zugelassene Angebote zur Unterstützung im Alltag, für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und ambulante Pflegedienste. Wer ihn in die Kalkulation aufnimmt, rechnet sich die Betreuung um 131 € zu günstig.
Zum Vergleich: Ein vollstationärer Heimplatz kostet in Baden-Württemberg im Eigenanteil meist mehr — bei deutlich weniger Betreuungszeit pro Person.
Rechnen Sie Ihren eigenen Fall durch: Unser Kostenrechner fragt Pflegegrad, Nachteinsätze, Sprachkenntnisse und Führerschein ab und zeigt Ihnen Ihren Eigenanteil nach Abzug aller Leistungen. Zwei Minuten, keine Anmeldung.
Woran Sie ein zu billiges Angebot erkennen
Die Preise im Markt gehen weit auseinander, und die Gründe dafür sind nicht immer angenehm. Ein auffällig niedriger Preis muss nichts Schlechtes bedeuten — aber er ist ein Anlass nachzufragen. Drei Punkte sollten Sie geklärt haben, bevor Sie irgendwo unterschreiben:
Wer ist der Arbeitgeber? Es muss ein benannter Dienstleister im Heimatland sein, mit Anschrift und einer A1-Bescheinigung für jede entsandte Kraft. Die Bescheinigung belegt, dass die Person in ihrem Heimatland sozialversichert ist. Lassen Sie sie sich zeigen.
Wird der deutsche Mindestlohn eingehalten? Er gilt auch für entsandte Betreuungskräfte. Ein Preis, der das rechnerisch nicht hergibt, geht auf Kosten der Betreuungskraft — und im Zweifel auf Ihr Risiko, denn bei Schwarzarbeit haftet auch der Haushalt.
Was passiert bei Ausfall? Eine Betreuungskraft wird krank, hat einen Notfall in der Familie, oder die Chemie stimmt nicht. Fragen Sie, wie schnell Ersatz da ist und wer die Kosten dafür trägt. Ein Anbieter ohne belastbare Antwort ist keiner.
Das Billigste ist in diesem Bereich selten das Günstigste. Eine Vermittlung, die beim Preis spart, spart meistens bei der Auswahl, bei der Betreuung des Einsatzes oder beim Gehalt der Kraft — und alle drei fallen Ihnen später auf die Füße.
Was bei uns dazugehört
Das erste Gespräch kostet nichts. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, wenn Sie das möchten. Erst in der Wohnung sieht man, worum es geht: wo das Bad liegt, wie steil die Treppe ist, ob ein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft da ist.
Die Bedarfsanalyse steht vor dem Preis, nicht danach. Wir gehen mit Ihnen durch, was tatsächlich gebraucht wird — Grundpflege, Haushalt, Nachtruhe, Mobilität, Erkrankungen. Daraus ergibt sich der Preis, und zwar verbindlich. Wir nennen keine Zahl am Telefon, die sich später als zu niedrig herausstellt.
Sie kennen Ihre Ansprechpartner persönlich. Joanna Polujanska, Anna Dreher und Detlef Luckhardt — keine Hotline, keine wechselnden Sachbearbeiter. Wir sind während der gesamten Vertragslaufzeit für Sie da, und zwar vor Ort, nicht nur am Telefon.
Wenn die Chemie nicht stimmt, wird gewechselt. Wir machen dann unverzüglich einen neuen Personalvorschlag. Oft hilft vorher ein gemeinsames Gespräch, bei dem wir in der Muttersprache der Betreuungskraft vermitteln — das löst mehr, als man denkt.
Im Notfall erreichen Sie uns. Wenn es sein muss, rund um die Uhr.
Wir helfen bei den Formalitäten. Beim Pflegegrad-Antrag, bei der Abrechnung mit der Pflegekasse, und wenn Sie keinen Steuerberater haben, vermitteln wir aus unserem Netzwerk.
Häufige Fragen
Ist das legal?
Ja, wenn es richtig gemacht wird. Grundlage sind das Arbeitnehmerentsendegesetz, die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Artikel 45 AEUV und die EU-Dienstleistungsfreiheit nach Richtlinie 96/71/EG. Die Betreuungskraft bleibt bei ihrem Arbeitgeber im Heimatland angestellt und ist dort sozialversichert. Der deutsche Mindestlohn gilt.
Muss ich die Betreuungskraft anmelden?
Nein, nicht bei diesem Modell. Sie sind nicht der Arbeitgeber. Anders sieht es aus, wenn Sie jemanden direkt anstellen — dann werden Sie zum Arbeitgeber mit allen Pflichten, und die Rechnung sieht völlig anders aus.
Kostet eine polnische Pflegekraft mehr als eine aus Rumänien oder Bulgarien?
Kaum. Die Preise liegen dicht beieinander, weil überall derselbe deutsche Mindestlohn gilt und die Abgaben in den Heimatländern ähnlich hoch sind. Was den Preis bewegt, ist der Bedarf im Haushalt, nicht das Herkunftsland. Unterschiede gibt es eher bei der Verfügbarkeit: Nach Polen ist der Weg kürzer, was Kräfte mit häufigem Wechsel bevorzugen.
Wie oft wechselt die Betreuungskraft?
Üblich sind Turnusse von zwei bis drei Monaten. Meist kehrt dieselbe Person nach ihrer Pause zurück, sodass sich ein fester Rhythmus mit zwei Kräften einspielt.
Was, wenn die Chemie nicht stimmt?
Dann wird gewechselt. Zwei fremde Menschen teilen sich monatelang eine Wohnung — das geht meistens gut, aber eben nicht immer. Sagen Sie früh Bescheid statt es auszuhalten.
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich ja, über § 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistung, teils auch über § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung. Die Details gehören zu Ihrem Steuerberater; wir dürfen dazu nicht beraten. Wenn Sie keinen haben, vermitteln wir aus unserem Netzwerk.
Übernimmt die Betreuungskraft auch medizinische Aufgaben?
Nein. Behandlungspflege bleibt beim ambulanten Pflegedienst. Beides zusammen funktioniert gut — wir stellen den Kontakt her, wenn noch kein Dienst im Boot ist.